Gymnasiallehramt (Regelstudienzeit)?

2 Antworten

Dann musst Du halt länger studieren. Normalerweise ist in der Prüfungsordnung geregelt, wie lange man studieren kann ohne als "durchgefallen" zu gelten bzw. letztlich exmatrikuliert zu werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – bin Jurist

Man braucht nicht jedes Semester 30 LP. Sondern ein Vollzeitstudium wird i.d.R. so geplant, dass man in einem Semester 30 LP sammelt. Ob du auch so planst oder was anderes machst, ist deine Sache.

Auch diese schönen Tafeln, welches Modul in welchem Semester machen sollst, ist eine reine Empfehlung. Kannst du auch anders machen, wenn du die Regularien (z.B. die Reihenfolge aufeinander aufbauender Module) einhältst.

Dementsprechend ist die Sache sehr einfach.

Man studiert ja 6 Semester den Bachelor.

Nein, das ist die geplante Regelstudienzeit. Ob es dann auch so kommt, hängt von dir ab und ob du von äußeren Einflüssen (z.B. Krankheiten während der Klausurphasen) ausgebremst wirst.

was passiert, wenn ich in der vorgesehenen Zeit es nicht schaffe alle Module zu belegen?

Dann belegst du sie wann anders. Es ist ja deine Sache, wann du welches Modul belegst.

Du solltest halt bedenken, dass einige Module aufeinander aufbauen. Wenn du z.B. "Mathe 2" erst machen darfst, wenn du "Mathe 1" geschafft hast, solltest du "Mathe 1" nicht bis ins 6. Semester verschieben, weil du dann für "Mathe 2" zwangsweise ein 7. Semester dranhängen müsstest.

Auch solltest du bedenken, dass manche Module nicht in jedem Semester, sondern nur im Sommer- oder nur im Wintersemester angeboten werden.

Man braucht ja jedes Semester 30 Lp, aber was ist wenn ich nur 25 habe?

Dann hast du in dem Semester eben nur 25 LP geschafft. Ist deine Sache, ob du dann im nächsten Semester 35 LP machst oder lieber ein paar Module in ein extra-Semester verlegst.

Manchmal gibt es Grenzen, die einzuhalten sind. Zum Beispiel, dass man nach 4 Semestern mindestens 30 LP haben muss. Oder dass man bei Anmeldung der Bachelorarbeit mindestens 165 von 180 LP geschafft haben muss. Sowas steht alles in der Studien- und Prüfungsordnung.

Werde ich den exmatrikuliert, wenn ich die 6 Semester überschreite?

Es gibt in der Regel auch eine maximal zulässige Studienzeit. Wenn du die überschreitest, wirst du tatsächlich exmatrikuliert. Aber die ging z.B. bei meinem Bachelorstudium einfach mal 4 Semester länger als die Regelstudienzeit. Das steht natürlich auch wieder in deiner StuPrO.

(kriege überigens Bafög)

Hier ist die Regelstudienzeit tatsächlich wichtig. Wenn die zu Ende ist, bekommst du normalerweise kein Bafög mehr und musst dich halt anderweitig finanzieren. "Normalerweise" heißt, dass man u.U. auch eine Ausnahme beantragen kann.

(Aus eigener Erfahrung: Es ist nicht gut, zum Ende des Studiums in ein Schnell-Schnell zu verfallen, weil man aus irgendeinem Grund zum Datum X fertig sein muss. Lieber frühzeitig dafür sorgen, dass man sich die Verzögerung leisten kann)