BAföG Praktikum oder Minijob?
Hallo, darf man wenn man Bafög erhält ein freiwilliges Praktikum machen neben dem Vollzeit Studium und wie hoch darf die Vergütung sein? Ist das so geregelt wie bei einem Minijob?
Wenn man Teilzeit arbeiten würde, würde das ja abgezogen werden vom BAföG aber wie sieht das mit Praktika aus?
2 Antworten
Auch ein Praktikum wird ganz normal als Einkommen angerechnet. 556€ pro Monat sind anrechnungsfrei, alles darüber wird abgezogen.
Also wenn ich ein freiwilliges Praktikum mache und 556€ versende monatlich, bekomme ich weiterhin Bafög? Oder wird das dann vom Bafög abgezogen
Bei freiwilligen sogenannten Praktika während eines Studiums handelt es sich regelmäßig um typische Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse. Dementsprechend würde der Verdienst angerechnet werden.
Aufgrund des Abzugs der Sozialpauschale werden lediglich ~80% des darüberliegenden Verdienstes angerechnet.
Die Grenze von 538€ hat tatsächlich nie im Bafög Anwendung gefunden. Mittlerweile ist es jedoch nun ungefähr an die geltende Geringfügigkeitsgrenze von 556€ angepasst worden.
Diese Regelungen gelten nur für freiwillige Praktika. Pflichtpraktika werden anders berechnet.