Bafög berechtigt?

1 Antwort

Das Einkommen der Eltern wird nach dem vorletzten Kalenderjahr berechnet. Sollte es hier aber zu deutlichen Veränderungen gekommen sein, so kann man eine Aktualisierung des Einkommens verlangen, so dass nach dem aktuellen Kalenderjahr berechnet wird.

Ach ja, noch ein Hinweis. Wenn eure Wohnung dem Papa gehört, giltst du laut BAföG Amt als bei den Eltern wohnend. Die Wohnpauschale von 360€ fällt daher weg. Daher wird das BAföG auch im Höchstsatz eher gering ausfallen (um die 500€, außer du musst KV schon selber zahlen, dann max 633)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung