Autoversicherung, Einstufung in niedriegere SF Klasse möglich?
Hallo,
Ich werde nach 8 Jahren meinen derzeitigen Job beenden und am 1.8. einen neuen Job anfangen.
Während der 8 Jahre konnte ich immer einen Wagen vom Betrieb aus nutzen und hatte kein eigenes Auto.
Nun muss ich mir allerdings ein neues Auto kaufen und habe auch schon einen Kandidaten, den ich kaufen werde.
Nun brauche ich ja auch eine neue KFZ Versicherung. Nach ersten Recherchen werde ich bei den Versicherungen auf SF Klasse 1/2 mit 75% eingestuft.
Ich bin bei meinem alten Arbeitgeber über die 8 Jahre täglich mit dem Dienstwagen gefahren und das unfallfrei.
Kann ich bei der Versicherung in eine weit niedrigere SF Klasse eingestuft werden, wenn ich einen Nachweis von meinem alten Arbeitgeber einreiche, daß ich eben 8 Jahre lang regelmäßig und unfallfrei gefahren bin?
Hast du evtl. einen Partner, auf welchen ein Auto mit mind. SF3 versichert ist?
Nein
Schade, Geschwister und Eltern habe auch alle keine Fahrzeuge?
Nein
3 Antworten
Also die nächst niedrigere SF-Klasse wäre die SF 0 für Fahranfänger mit einem Beitragssatz zwischen 85% u. 110% :-((
Du meinst natürlich eine höhere SF-Klasse = weniger Beitragssatz!? Dazu müßtest du aber Versich.nehmer sein oder ein anderer VN will dir einen SF-Rabatt übertragen lassen...
Also die Kravag z.B. hat folgende Regelung für die Rabattübertragung von einer anderen Person bzw. Arbeitgeber:
Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von einer anderen Person nach I.6.1.3
I.6.2.3 Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person nur für den Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug der anderen Person regelmäßig gefahren haben. Außerdem gelten folgende
Voraussetzungen:
a. Es handelt sich bei der anderen Person um
- einen Familienangehörigen (z. B. Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner, ein Elternteil oder Kind),
- Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner oder
- Ihren Arbeitgeber;
b. Sie machen den Zeitraum glaubhaft, in dem Sie das Fahrzeug der anderen Person regelmäßig gefahren haben. Hierzu gehört, dass Sie und die andere Person uns den Zeitraum in Textform bestätigen. Wenn die andere Person verstorben ist, genügt Ihre Bestätigung. Handelt es sich bei der anderen Person um Ihren Ehepartner, kann die Erklärung entfallen. Ihrem Ehepartner gleichgestellt ist Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner. Zur Glaubhaftmachung benötigen wir außerdem eine Kopie Ihres Führerscheins. Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug der anderen Person regelmäßig gefahren haben, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen sein;
c. die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs an Sie einverstanden und gibt damit ihren Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf; d. die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie liegt bei der Übernahme nicht mehr als sieben Jahre zurück.
Gruß einer Versich.maklerin
siehe meine Ergänzug (AKB der Kravag) hierzu in meiner Antwort.
Die Bescheinigung ist leider nur 1 Kriterium zur Rabattübertragung: die andere Person bzw. der Arbeitgeber ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs an Sie einverstanden und gibt damit seinen Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf!
Hier gibt es keine andere Person, VN war eine Firma.
Ein Firmenrabatt kann meist nicht übernommen werden, beachten bitte.
Bei Kravag schon, wenn der Arbeitgeber für immer auf den SF-Rabatt verzichtet ;-)
Der Martkführer startet mit 66 % Beitrag und wenn der jüngste Fahrer 23 oder älter ist, mit 44%, in der ZFR.
Somit, die ersten Recherchen müssen in die Tonne!
Nur wenn der alte AG den SFR tatsächlich abgibt. Aber dann hätte er den ja selber nicht mehr.
Ansonsten sind z.B. Sondereinstufungen über einen evtl. vorhandenen Ehegatten möglich. Vor dem Job hattest du nie ein Auto auf deinen Namen versichert?
Doch aber ist schon lange her... etwa 10 Jahre, dann 2 Jahre kein Auto, dann neuer Job und da konnte ich eben den Wagen des Betriebs nutzen.
Was meinst du mit "SFR tatsächlich abgibt"?! Ich habe ein Schreiben von meinem Arbeitgeber, daß ich halt 8 Jahre regelmäßig das Dienstfahrzeug genutzt habe und unfallfrei gefahren bin.
Dann schau mal hier in dem Link, ob du ein Versicherer mit unbegrenzter Frist für eine Rabattübertragung findest: https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/
Die Nutzung alleine genügt leider nicht laut den AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen), sondern es muß auch die SF-Rabattübertragung hierzu erfolgen; dabei verzichtet die andere Person bzw. hier der Arbeitgebr für immer auf seine bestehende SF-Klasse :-((
siehe auch Formular hierzu: https://s3858c08b7e464416.jimcontent.com/download/version/1454494911/module/13209767225/name/KFZ%20Rabattuebertragungsformular.pdf
Ja natürlich meine ich eine höhere SF Klasse :) Ja und ich selber wäre Versicherungsnehmer. Reicht da ein Nachweis vom Arbeitgeber, um höher eingestuft zu werden?