Autoversicherung, Einstufung in niedriegere SF Klasse möglich?

siola55  20.07.2022, 13:41

Hast du evtl. einen Partner, auf welchen ein Auto mit mind. SF3 versichert ist?

Sparrow75 
Fragesteller
 20.07.2022, 13:41

Nein

schleudermaxe  20.07.2022, 15:11

Schade, Geschwister und Eltern habe auch alle keine Fahrzeuge?

Sparrow75 
Fragesteller
 20.07.2022, 18:25

Nein

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also die nächst niedrigere SF-Klasse wäre die SF 0 für Fahranfänger mit einem Beitragssatz zwischen 85% u. 110% :-((

Du meinst natürlich eine höhere SF-Klasse = weniger Beitragssatz!? Dazu müßtest du aber Versich.nehmer sein oder ein anderer VN will dir einen SF-Rabatt übertragen lassen...

Also die Kravag z.B. hat folgende Regelung für die Rabattübertragung von einer anderen Person bzw. Arbeitgeber:

Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von einer anderen Person nach I.6.1.3

I.6.2.3 Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person nur für den Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug der anderen Person regelmäßig gefahren haben. Außerdem gelten folgende

Voraussetzungen:

a. Es handelt sich bei der anderen Person um

- einen Familienangehörigen (z. B. Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner, ein Elternteil oder Kind),

- Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner oder

- Ihren Arbeitgeber;

b. Sie machen den Zeitraum glaubhaft, in dem Sie das Fahrzeug der anderen Person regelmäßig gefahren haben. Hierzu gehört, dass Sie und die andere Person uns den Zeitraum in Textform bestätigen. Wenn die andere Person verstorben ist, genügt Ihre Bestätigung. Handelt es sich bei der anderen Person um Ihren Ehepartner, kann die Erklärung entfallen. Ihrem Ehepartner gleichgestellt ist Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner. Zur Glaubhaftmachung benötigen wir außerdem eine Kopie Ihres Führerscheins. Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug der anderen Person regelmäßig gefahren haben, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen sein;

c. die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs an Sie einverstanden und gibt damit ihren Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf; d. die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie liegt bei der Übernahme nicht mehr als sieben Jahre zurück.

Gruß einer Versich.maklerin

Sparrow75 
Fragesteller
 20.07.2022, 13:30

Ja natürlich meine ich eine höhere SF Klasse :) Ja und ich selber wäre Versicherungsnehmer. Reicht da ein Nachweis vom Arbeitgeber, um höher eingestuft zu werden?

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siola55  20.07.2022, 13:32
@Sparrow75

siehe meine Ergänzug (AKB der Kravag) hierzu in meiner Antwort.

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Sparrow75 
Fragesteller
 20.07.2022, 13:43
@siola55

Vielen Dank für deine Ergänzung.Also so wie ich das lese, ist es mit einem Schreiben von ehem. Arbeitgeber prinzipell möglich, in eine höhere SF Klasse eingestuft zu werden?!

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siola55  20.07.2022, 14:17
@Sparrow75

Die Bescheinigung ist leider nur 1 Kriterium zur Rabattübertragung: die andere Person bzw. der Arbeitgeber ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs an Sie einverstanden und gibt damit seinen Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf!

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schleudermaxe  20.07.2022, 15:09
@siola55

Hier gibt es keine andere Person, VN war eine Firma.

Ein Firmenrabatt kann meist nicht übernommen werden, beachten bitte.

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siola55  21.07.2022, 19:21
@schleudermaxe

Bei Kravag schon, wenn der Arbeitgeber für immer auf den SF-Rabatt verzichtet ;-)

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Der Martkführer startet mit 66 % Beitrag und wenn der jüngste Fahrer 23 oder älter ist, mit 44%, in der ZFR.

Somit, die ersten Recherchen müssen in die Tonne!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Von Experte siola55 bestätigt

Nur wenn der alte AG den SFR tatsächlich abgibt. Aber dann hätte er den ja selber nicht mehr.

Ansonsten sind z.B. Sondereinstufungen über einen evtl. vorhandenen Ehegatten möglich. Vor dem Job hattest du nie ein Auto auf deinen Namen versichert?

Sparrow75 
Fragesteller
 20.07.2022, 13:40

Doch aber ist schon lange her... etwa 10 Jahre, dann 2 Jahre kein Auto, dann neuer Job und da konnte ich eben den Wagen des Betriebs nutzen.

Was meinst du mit "SFR tatsächlich abgibt"?! Ich habe ein Schreiben von meinem Arbeitgeber, daß ich halt 8 Jahre regelmäßig das Dienstfahrzeug genutzt habe und unfallfrei gefahren bin.

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Sparrow75 
Fragesteller
 20.07.2022, 14:25
@siola55

Vielen Dank. Ich habe gerade mal meine mögliche künftige KFZ Versicherung kontaktiert und sie sagten mir, daß das Schreiben meines ehemaligen Arbeitgebers ausreicht, um mich in SF Klasse 3 einzustufen.

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