AutoSchaden wegen Unfall verursacht durch jemand anderen - wann kann ich mein Auto reparieren lassen?

2 Antworten

Wenn es ein größeres Autohaus oder eine Kette ist, haben die meist Anwälte an der Hand, mit denen die ständig zusammenarbeiten. Frag mal nach.

Oft regulieren das die Autohäuser auch gleich mit der Versicherung direkt.

Alternative: wenn du mind. eine Teilkaskoversicherung hast. Kontaktiere diese, schildere detailliert den Fall (fremd Verursachung, dringender Reparaturbedarf) und bitte ausdrücklich um eine Freigabe der Reparatur.

Dann kann deine Teilkasko abzgl Selbstbewilligung die Kosten übernehmen. Deine Versicherung kann sich später mittels Regressverfahren das Geld von der gegnerischen Versicherung zurückholen.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder macht sie nur ihren eigenen Aufwand geltend oder siee macht ihren als auch deine Kosten (Selbstbeteiligung) geltend und leitet dir das Geld dann weiter. Welche Variante dir deine Versicherung anbietet, musst du mit ihr klären. Üblicherweise macht es aber jeder für sich selbst.

Wenn du die SB selber eintreiben musst, mache den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend und weise ausdrücklich darauf hin, dass du erst einmal eine Teilkasko-Regulierung vorgenommen hast, und die Selbstbeteiligung ersetzt haben möchtest.

Lege dazu Rechnung der Reparatur, Bestätigung deiner Teilkasko bei und falls du schon hast, die Schadensnummer der gegnerischen Versicherung.

Lass dir idealerweise on der Werkstatt bescheinigen, dass der Schaden eine sicherheitsrelevante Reparatur ohne Aufschub erfordert.

Gleichzeitig kommst du damit sogar deiner Verpflichtung zur Niedrighaltung der Schadenssumme nach. Denn ein Leihwagen wäre teurer.

Muster für Erstattungsanfrage:

Betreff: Erstattung meiner Selbstbeteiligung – Schaden vom [Datum], Schadensnummer: [ggf. eintragen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei dem Schaden am [Datum] durch umherfliegende Teile des beschädigten Fahrzeugs Ihres Versicherungsnehmers wurde meine Frontscheibe beschädigt.

Da sich die Regulierung verzögert hat und ich auf das Fahrzeug beruflich angewiesen bin, habe ich den Schaden über meine Teilkaskoversicherung regulieren lassen. Die Reparaturkosten betragen [z. B. 850 €], wovon ich eine Selbstbeteiligung in Höhe von [z. B. 150 €] selbst getragen habe.

Ich bitte daher um Erstattung meiner Selbstbeteiligung.

Anbei sende ich Ihnen eine Kopie der Reparaturrechnung und eine Bestätigung meiner Versicherung.

Mit freundlichen Grüßen

[Dein Name]

Du benötigst eine kostenübernahmeerklärung der gegnerischen Versicherung das kann dauern und die Spielen auf Zeit...

Den Versicherer anrufen und ggf einem Anwalt übergeben einen Ersatzwagen einfordern könnte das auch beschleunigen weils Teuer wird..


Inkognito-Nutzer   23.07.2025, 21:38

Die dumme Nuss von der gegnerischen Versicherung hat mir heut schon mitgeteilt, dass ich das mit meiner Werkstatt abklären kann ob ich mit der kaputten Scheibe noch bisschen rumfahren kann…. Kann man sich nicht ausdenken sowas