Autos vs. Fahradfahrer beim Vorbeifahren / Überholen?
Daß man als z. B. Autofahrer mind. 1,5m Abstand beim Überholen zu Fahrradfahrern einhalten muß, ist klar. Auch wenn man dann 3km mit 10km/h hinter dem Fahrradfahrer hinterher fahren muß, und sich ein langer Stau bildet.
- Gibt es eine Strecke, oder Zeit, ab der der Fahrradfahrer von der Straße kurz runter muß, um die Autofahrer vorbei zu lassen, oder darf der Fahrradfahrer das? In vielen Situationen, die dieser ähneln, nur daß es sich nicht um Fahrradfahrer handelt, denke ich, daß es sich dann um sowas wie Nötigung handelt, oder so. Es gilt ja auch ein allgemeines Gebot der Rücksichtnahme.
- Wie soll man sich als Autofahrer verhalten, wenn der Fahrradfahrer entgegen kommt und die Straße zu schmal ist, um den Abstand einzuhalten? Gilt der Abstand auch beim Gegenverkehr? Der Fahrradfahrer könnte in dieser Situation ja genauso plötzlich, kurz vor mir Stürzen.
- Welchen Abstand muß ein Fahrradfahrer zu einem PKW einhalten, wenn der Fahrradfahrer links den PKW überholt?
2 Antworten
Salue
Es gibt da zwei Grundsätze bei der Beurteilung von Unfällen mit Velo oder invalidenfahrzeugen. 1) Der Velofahrer hat immer Recht. 2) Der Autofahrer hat nie Recht.
Anderseits bin ich froh um jeden Velofahrer. Er vestopft mir die Strassen weniger als wenn er auch Auto fahren würde. Ich hingegen darf bequem sitzen und habe ein Dach über den Kopf.
Aber: Einen Velofahrer mit 15 km/h, einen Traktor mit 30 km/h, einen Dumper mit 20 km/h kann man blitzschnell überholen. Aus 15 km/h im ersten Gang stürmt Dein Auto wie verrückt vor und der Überholweg ist sehr klein.
Kommt mir ein Radfahrer entgegen, halte ich ganz rechts am Strassenrand an. Er kann dann selber abschätzen wie schnell er mich kreuzen kann.
Wenn er Dich rechts übholt ist dies zwar frech, aber für Dich gilt, sehr aufmerksam fahren und mit den blödesten Manövern des Velofahrers rechnen.
Die Strasse ist ein Miteinander. Wir sollten am Steuer etwas gelassener werden. Das Leben ist schöner.
Tellensohn
.Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; ...
So steht es in der Straßenverkehrsordnung, Paragraph 5, Absatz 6.
Damit ist die Frage Nr. 1 dann beantwortet.