Autobatterie dank Garantie kostenlos?
Hallo Leute ich hätte da mal eine Frage,
vor einem Monat kaufte ich bei einem Autohändler einen Nissan Qashqai Baujahr 2016, leider musste ich vor einer Woche feststellen, dass die Autobatterie so langsam den Geist aufgibt, da das Auto manchmal nicht startet. Letzte Woche Freitag ging ich zu einem Mechaniker, der wiederum bestätigte meinen Verdacht, dass die Autobatterie defekt sei und meinte zu mir, ich solle zu Nissan fahren und dort einen kostenlosen Batteriewechsel fordern, da ich noch zwei Jahre Garantie seitens Nissan habe. Das Problem ist jedoch, dass dieses Auto von der Bank beschlagnahmt wurde, da die Person während laufendem Autokredit Zahlungsunfähig war. Deswegen meinte der Verkäufer, dass wir bei ihm keine Garantie mehr hätten. Meine Frage ist jetzt, ob ich trotz allem immer noch eine Garantie bei Nissan selbst habe und ob Kosten für eine neue Batterie übernommen werden ?. Ich rief heute schon mehrmals an, jedoch ohne Erfolg, deswegen wollte ich Euch fragen, ob Ihr vielleicht wisst, ob die Batterie trotz fehlende Garantie seitens des Verkäufers kostenlos bei Nissan ausgetauscht wird ?
3 Antworten
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Heutige Batterien sind "wartungsfrei"; von daher würde ein nicht wahrgenommener Service-Termin des Vorbesitzers hier Nissan nicht wirklich aus der Verantwortung bringen.
Allerdings ist nur in den ersten 6 Monaten die Beweislast auf Seiten des Verkäufers.. danach muss der Kunde beweisen, dass die Batterie von Anfang an nicht einwandfrei war. Wobei eine anständige Batterie heutzutage wenigstens 4 Jahre durchhält.
Im Allgemeinen dürfte es dennoch schwer fallen, einem Verkäufer
beziehungsweise Hersteller nach mehr als sechs Monaten Gebrauch, einen
bereits vorhandenen Schaden an der Batterie nachzuweisen. Ausgang vor Gericht? In jedem Fall ungewiss....
Hier kann man wohl nur auf Kulanz hoffen.
Dann gibt es noch die Herstellergarantie... hier müsste man die Garantiebedingungen studieren und prüfen, ob diese vom Vorbesitzer eingehalten wurden. Falls ja.... zieht möglicherweise die (5-jährige!) Herstellergarantie, die laut Nissan auf jeden Fall auf den Erwerber übergeht!
Die Garantie ist Autobezogen, nicht personenbezogen.
Er hat doch das Auto verkauft, dann ist er dafür zuständig.