Auto verkaufen?

9 Antworten

Solange Du kein Geld in der Hand oder auf dem Konto hast, hast Du auch keinen Käufer. Sicherlich mag es hier zu einem Kaufvertrag gekommen sein. Für solche Fälle unterschreibt man jedoch besser einen Vertrag. Dann kannst Du ihn anzeigen - und es würde auch was bringen.


Funship  19.03.2024, 15:48

Selbst wenn es einen Vertrag gäbe, den eine Partei zu erfüllen sich weigert - was soll eine Anzeige (im Sinne von Strafanzeige) da bringen?

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AriZona04  19.03.2024, 18:31
@Funship

Weiß ich nicht. Gebe ich ehrlich zu. Ist aber eine bessere Basis, als GAR nichts in der Hand zu haben.

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Funship  19.03.2024, 18:40
@AriZona04

Äh - nö. Hier geht's ausschließlich um Zivilrecht, da hilft eine Anzeige überhaupt nicht.

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AriZona04  19.03.2024, 19:00
@Funship

Na - dann Danke für diese Info! Das würden ihm die Polizisten mit Sicherheit dann auch sagen.

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freue dich, dass du ohne finanzielle verluste solche maschen kennengelernt hast und sie in zukunft durch die erfahrung mit etwas mehr mißtrauen und vorsicht vermeidest oder erst dann etwas unternimmst, wenn es "in trockenen tüchern" ist.

was willst du anzeigen? veräppeln ist kein straftatbestand.

Dürfen schon, bringt aber nichts.

Selber schuld, wenn du auf sowas reinfällst/ so gutgläubig bist.

Wenn du zuviel Zeit hast, kannst du das ja ausprobieren. Es ist nicht verboten.

Der hat dich verar*scht. Theoretisch ist rechtlich ein Kaufvertrag zustandegekommen, den du einklagen kannst. Allein Erfolg wirst du damit kaum haben.

Also nochmal Auto einstellen und erst löschen, wenn der Vertrag beiderseits erfüllt ist, heisst, wenn du deine Kohle hast und der Käufer sein Auto


Destranix  19.03.2024, 10:10

Für einen Kaufvertrag fehlt der Kaufpreis soweit geschildert. Vielleicht wurde der aber auch noch vereinbart, das wissen wir nicht.

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TheMonkfood  19.03.2024, 10:13
@Destranix
er möchte das Auto kaufen ohne wenn und aber

Heisst für mich kaufen zum aufgerufenen Preis. Also beide Willenserklärungen vollständig, Kaufvertrag zustandegekommen. Rein rechtlich. Praktisch betrachtet egal, unrelevant, für die Tonne

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Destranix  19.03.2024, 10:16
@TheMonkfood

Ich hatte mir auch Gedanken gemacht, ob das ginge, aber dazu keine Rechtsquelle, nicht einmal eine sonstige Quelle gefunden.

Es kann sich seitens des Kaufinteressenten aber maximal um ein Angebot gehandelt haben, denn die Anzeige war noch keines (sondern ein invitatio ad offerendum, sonst müsste er jedem, der anfragt, ein Auto verkaufen).
Aber wenn ein Preis angegeben war, ja, dann wird dieser wohl implizit vereinbart (wie im Supermarkt, wenn man die Ware auf's Band legt), da hast du wohl Recht.

Hängt natürlich von der Formulierung ab und auch davon, ob der Verkäufer das Angebot angenommen hat.

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TheMonkfood  19.03.2024, 11:12
@Destranix
sonst müsste er jedem, der anfragt, ein Auto verkaufen

Nein. Nur dem, der zusagt, das angebotene Auto zum Preis X zu kaufen. Genau das ist eine gültige Willenserkläung.

Das Angebot selbst ist schon eine Willenserkläng des Verkäufers.

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Destranix  19.03.2024, 11:13
@TheMonkfood
Nein. Nur dem, der zusagt, das angebotene Auto zum Preis X zu kaufen. Genau das ist eine gültige Willenserkläung.

Das ist, was ich meinte. Mir ging es um die invitatio ad offerendum.

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