Auto ummelden vom Exfreund?
Hallo. Meine Freundin hat sich schon vor einem Jahr von ihrem Freund getrennt. Sie hatten mal zusammen ein Auto angeschafft, was eigentlich nur sie fuhr aber alles andere über ihn lief. Sprich Versicherung und Papiere.
Seit einem Jahr fährt sie es weiter, noch auf seinen Namen. Sie hat sich aber um TÜV und sonstige Dinge am Auto gekümmert. Er sagte mal zu ihr, sobald sie es sich leisten kann, kann das Auto auf sie umgemeldet werden. Nun möchte sie es, aber er will es zurück.
Nun die Frage, sie hat alle Papiere bei sich, kann sie nun dennoch einfach zur Zulassungsstelle gehen und das Auto ummelden?
Sie hat bei Anschaffung nur einen kleinen Teil beigetragen, der aber nirgenwo auftaucht, da sie es von ihrem Ersparten ihm dazu gegeben hatte. Er dagegen hat einen Kredit aufgenommen und abbezahlt. Wobei sie ihm aber wie sie konnte, kleine Raten zugegeben hat.
Ein Kaufvertrag existiert nicht. Was würde nun passieren wenn sie das Auto auf sich ummeldet? Ich mein, er wollte es ein Jahr lang nicht und ist nicht drauf angewiesen. Daher die Fragestellung.
Wer hat den KFZ Brief ?
Sie hat alles an Papiere dazu auch den Brief
Kann sie sich das Auto überhaupt leisten ?
Ja jetzt schon, dank Gehaltserhöhung
3 Antworten
Ein Kaufvertrag ist hier nicht nötig. Es reichen die üblichen Papiere und Kennzeichenschilder um ein Fahrzeug auf eine andere Person zuzulassen.
Bin kein Jurist, aber für mich sieht das so aus:
Eigentümer, Versicherungsnehmer, Briefinhaber, Halter und Benutzer sind völlig verschieden, auch wenn sie meistens in einer Personen zusammenfallen. Jede diese "Personen" hat unterschiedliche Rechte und Pflichten.
Die Verfügungsberechtigung über das Auto steht alleine dem Eigentümer zu. Das ist die Person, die das Auto gekauft und bezahlt hat. Das ist nach deiner Schilderung eindeutig der Ex. Das könnte er auch ziemlich sicher so vor Gericht durchsetzen. Wenn er es zurückhabern will, steht ihm das rechtlich zu.
Die Kosten, die sie getragen hat spielen keine Rolle. Dafür durfte sie das Autop ja fahren und dann muss sie auch die Betriebskosten tragen. Die kleinen Beträge, die sie zugeschossen hat, ändern daran auch nicht viel. Die können als eine Art Nutzungsnetschädigung für die Überlassung des Autos gewertet werden.
Daher würde ich es keinesfalls auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen, sondern entweder das Auto zurückgeben oder eine andere "friedliche" Lösung mit ihm suchen.
Sie kann das Auto natürlich ummelden. Aber das finde ich ziemlich unfair. Sie ist 1 ! Jahr auf seine Versicherung gefahren, was schon ziemlich dreist rüberkommt. Ich denke sie sollte ihm das Fahrzeug zurück geben, er hat es ja überwiegend bezahlt und sie konnte es sich ja auch wohl auch garnicht leisten, oder warum hat sie die Versicherung nicht bezahlt.
Er ist da etwas anders gestrickt, die beiden haben sich gütlich getrennt und er wusste das sie das Auto in dem Moment braucht aber noch nicht finanzieren konnte. Also ließ er sie damit weiter fahren
Okay…dann wäre es doch jetzt auch möglich ihn zu fragen, ob er ihr das Auto verkaufen kann für Betrag X .
Das sieht sie nicht ein da sie auch Kosten mit dem auto hatte... Sie möchte es nun ummelden und möchte wissen, ob es rechtlich überhaupt möglich ist
Auch wenn der andere das Auto bezahlt hat?