Auszubildenden gehalt gekürzt?

6 Antworten

Kommt darauf an, was vertraglich festgelegt ist. Wenn es z.B. die Personal und Urlaubsplan APP ist, kann zumindest das Herunterladen gewünscht sein. Dein Privates Telefon für dienstliche Inhalte nutzen zu müssen ist dagegen nicht zulässig.

Dafür dann auch noch Strafe zu zahlen ist ein Fall für den Anwalt ( oder Betriebsrat)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe gelernt, FOS, BW, studiert, Meister, TBW

Nein das geht natürlich überhaupt nicht.

Sofern irgendeine App eine betriebliche Notwendigkeit darstellt, hat der Arbeitgeber auch das entsprechende Material dafür zur Verfügung zu stellen.

Das wäre schon fast ein Grund, die entsprechende Kammer über diese seltsamen Ausbildungsgepflogenheiten zu informieren. Ansonsten würde ich diesen Arbeitgeber durchaus mal mit dem Arbeitsgericht in Kontakt bringen, wenn er solche illegalen Aktionen nicht umgehend einstellt.

Nein. zumindest nicht bei einem privaten Handy.

Sowas wäre unter Umständen allenfalls bei Homeoffice oder einem Kurierdienst denkbar, aber das dürfte bei Azubis ausgeschlossen sein, da diese normalerweise nicht alleine arbeiten durfen. Es muss immer ein Ausbilder in der Nähe sein.

In welcher Branche ist die Firma denn tätig?
Wenn eine Handy-app für die Arbeit erforderlich ist, müsste der Chef aber auch ein entsprechendes telefon stellen, welches für die Arbeit benutzt wird.

Aber auch dann kann man nicht einfach so ohne weiteres Geld vom Lohn abziehen.
Er kann dafür aber andere Arbeitsdisziplinarische Maßnahmen treffen, bis hin zur Kündigung.

Mir fehlt hier aber der Kontext, um das genauer beurteilen zu können

Wenn es dein Privates Telefon ist kann und darf er gar nichts tun. Du bist nicht verpflichtet dein privates Telefon für Geschäftliche Sachen zu nutzen.

Wenn es ein Firmentelefon ist darf er dir theoretisch auch nicht das Gehalt kürzen aber in dem Fall ist das Arbeitsverweigerung und weniger Gehalt ist besser als den Job zu verlieren ;)