Auszubildende trotz Volljährigkeit eine Schutzbefohlene?
Nabend,
meine Auszubildende (19) und ich (26) haben ein körperliches Interesse aneinander.
Was ist eure moralische Meinung dazu? Was sagt das Gesetz dazu?
Grüße
4 Antworten
Das Gesetz steht dem in Deutschland nicht im Weg. § 174 StGB ist hier nicht einschlägig, der gilt nur für minderjährige Schutzbefohlene.
Ich persönlich würde davon abraten, das gibt einen Haufen böses Gerede und möglicherweise nochmal ordentlich Ärger, wenn die Sache irgendwann mal auseinander geht.
Wenn sie Dir als Azubi zugeordnet ist, ist das ein Abhängigkeitsverhältnis und kann Dir auf jeden Fall Schwierigkeiten bereiten. Solange ihr euch einig seid, ist das kein Problem, aber wenn sie Dir irgendwann ans Bein pinkeln will, weil Du sie verärgert hast, hast Du schlechte Karten.
Okay danke! Das ist genau die Sache, die ich mir ebenfalls dachte. Meine Frage war etwas schlecht formuliert.
Von Azubis lässt man besser die Finger. Das gibt meistens nur Stress, wenn das rauskommt.
Sehe ich ähnlich wie Lehrer-Schüler-Romanzen, auch wenn da die Altersunterschiede meist anders sind.
Gerne! Und viel Erfolg mit der Situation. Im Idealfall bist du emotional noch nicht sehr investiert oder sie hat nur noch ein paar Monate als Azubi vor sich.
Nein, so tief ist die Geschichte noch nicht. Ich bin LKW Fahrer, sollte sie mal mitnehmen, dass sie den Alltag, des LKW Fahrer kennlernt, bevor man sie im Büro auf die LKW Fahrer loslässt. Ich lass es lieber 😁
Nicht alles glauben, was hier geantwortet wird :)
Solange sie volljährig ist, ist es grundsätzlich in Ordnung.
Du kannst meiner Einschätzung nach schlimmstenfalls den Ausbilderschein verlieren.
Danke für deine Antwort!