Auszeit nach Abi in einer bedarfsgemeinschaft?
Moin, mache dieses Jahr mein Abi fertig und würde gerne erst im Sommersemester mit dem Studium anfangen. Nun lebe ich in einer Bedarfsgemeinschaft, weil meine Eltern Bürgergeld beziehen. Ich bin schon volljährig und wollte fragen wie sich das auf unsere bezogenen Leistungen auswirkt? Wird mein Teil dann vollkommen gestrichen? Wird Druck auf mich ausgeübt arbeiten zu gehen obwohl ich schon vorhabe im Sommersemester zu studieren? Dankbar für jegliche hilfreiche Antworten!
LG
2 Antworten
Gestrichen sollte nichts werden, aber man wird von Dir verlangen, während der "Auszeit" zu arbeiten.
Wie viel Zeit läge denn zwischen Abschluss Abi und Beginn des Studiums ?
Wenn es nur 3 oder 4 Monate wären, gäbe es da sicher keinen Druck vom Jobcenter, müsste dann nur entsprechend nachgewiesen werden.
Sommersemester beginnt immer im April und Wintersemester im November also April 25, wären von Juli bis dahin 9 Monate
Bei so einer Wartezeit von fast 1 Jahr wird man dir wohl keine Ruhe lassen, bis dahin könntest Du ja rein theoretisch in Vollzeit arbeiten und deinen Lebensunterhalt selber bestreiten.
Okay danke, weil mein Plan ist eigentlich die Zeit über einen minijob zu machen und mir Geld anzusparen, so ein Stress alles
Zumindest ein Job in Teilzeit wäre bei so einer langen Wartezeit zumutbar, kommt natürlich auch auf deinen Bedarf nach dem SGB - ll bei deinen Eltern an und was Du dann für ein anrechenbares Einkommen hättest.
Wenn Du damit deinen Bedarf bei deinen Eltern decken könntest, würde dich das Jobcenter auch in Ruhe lassen.
Bei einem Minijob bliebe dir auch nicht sehr viel zum ansparen, weil dann nur die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll für dich gelten und nicht der seit Juli 2023 erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen.
Danach dürfen Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen im Monat bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.
Darüber hinaus gelten weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.
Nur würde das auf dich dann derzeit nicht zutreffen, würde es nur dann, wenn deine Wartezeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nicht länger als 3 Monate dauern würde.
Bei einem Minijob stünden dir dann also nur um die 180 Euro an Freibetrag zu, die Du dann theoretisch als Taschengeld zur Verfügung hättest und ansparen könntest.
Würdest Du im Monat min. 1200 Euro Brutto laut Arbeitsvertrag verdienen, läge dein Freibetrag bei max.etwa 350 Euro.
Bitteschön
Hätte mich gerne schon beworben und die Bestätigung geschickt nur kann man sich leider noch garnicht für das Sommersemester bewerben