Ausversehen etwas mit gehen lassen (islam)?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bring es zurück. Sag doch, du hast das aus Versehen eingepackt, weil es bei deinen Sachen an der Kasse lag, aber dass du das nicht gekauft hattest.

Bianca67 
Fragesteller
 14.04.2021, 17:42

Ich bin da leider schon weg aber in meiner Nähe ist eine andere Filiale. Sollte ich es dort hin bringen ?

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Maity  14.04.2021, 17:57
@Bianca67

Bring es nächstes Mal zurück in die Filiale, wo du es mitgenommen hast. Wenn du dir das jetzt schon vornimmst und vielleicht auch die Sache schon bereit legst oder in deiner Tasche hast, ist das ok. Du brauchst dir bis dahin keinen Kopf mehr machen, weil du ja die Absicht hast, es zurück zu geben, und es auch so bald wie möglich tun wirst.

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Bianca67 
Fragesteller
 14.04.2021, 19:12
@Maity

Ich hab’s mittlerweile zurück gebracht aber manche Kommentare hier sind einfach unfassbar.

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Maity  14.04.2021, 23:07
@Bianca67

Super! Alles richtig gemacht, und mach dir keinen Kopf. Jeder macht mal was falsch, versehentlich oder sogar absichtlich. Wichtig ist doch, dass man den Fehler so bald wie möglich korrigiert. Du hast das gut gemacht, ärger dich nicht über die Kommentare. Möge Allah uns Geduld schenken, uns auf den rechten Weg führen und unser Fasten annehmen. Ramadan mubarak.

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Gehe am besten wieder dorthin in der Filiale zurück und gebe es dort ab. Kann sein das dort der Kunde/Kundin die es gekauft und bezahlt hatte schon dort war und danach gefragt hat und da es erstmal nicht war, vielleicht kennt die Kassiererin den Kunde/Kundin und gibt es dann beim nächsten mal ab. Kannst ja sagen das du das erst bemerkt hattest als du wieder zu Hause warst.

Was war das denn überhaupt?

Wenn mir sowas passieren würde sei es das ich was liegen lasse und es an der Kasse nicht mehr ist würde ich als verloren abhaken auch, wenn es was ärgerlich wäre oder etwas versehentlich miteinpacke dann würde ich es zurückbringen auch, wenn ich nicht weiß was die an der Kasse mit Gegenstände machen die keinen eindeutigen Besitzer haben.

Megageil.

Man begeht eine Straftat, ist zu feige die Sache zurückzugeben und das einzige was ihn interessiert ist ob sein Fasten gebrochen wurde. Manche Dinge kann man sich echt nicht ausdenken.

Bianca67 
Fragesteller
 14.04.2021, 17:53

Wenn du mal ordentlich mit lesen würdest, wüsstest du, dass ich vorhabe es zurück zu bringen. Deinen überflüssigen Kommentar hättest du dir sparen können. Danke

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Ploedder  14.04.2021, 18:03
@Bianca67

Geklaut ist geklaut, vorhaben es zurückzubringen ändert nicht am "geklaut". Und sich statt dessen über islamische Regeln Gedanken zu machen, da sag ich nichts zu außer Gehts noch? Oder erlaubt der Islam klauen???

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Maity  14.04.2021, 18:00

Das illustriert sehr schön und anschaulich, dass Religion und Gewissen viel miteinander zu tun haben, und dass religiöse Leute sich bemühen, keine Fehler zu machen bzw. sie dann wieder gut zu machen.

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DA musst DU JETZT DURCH:

Wenn Du es nicht zurückbringst, ist Dein Fasten gebrochen!

Ich weiß leider nicht ob es dein fasten gebrochen hat, aber ich bin mir sicher, dass wenn du es wie auch immer ob keine Lust, keine zeit oder Angst hast es zurückzugeben genau das wird wahrscheinlich deinen fasten brechen.

Ich an deiner stelle würde es zurückgeben.

Ich mein was hast du davon?Sozusagen hast du es gestohlen auf eine andere Art und dir war sogar von Anfang an bewusst dass das nicht deines war...

Bianca67 
Fragesteller
 14.04.2021, 18:14

Ich habe es zurück gebracht.

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Bianca67 
Fragesteller
 14.04.2021, 19:14

meine Formulierung war auch nicht ganz korrekt. Es war nicht bewusst. Ich hatte nie vor etwas zu klauen

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