Ausbildungsvergütung?

7 Antworten

Frag mal beim AG/Personalbüro nach, wenn kein Zahlungstermin im Ausbildungsvertrag steht.

Gesetzlich ist im § 18 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz geregelt, das Ausbildende (Dein AG) die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zahlen müssen.

Das bedeutet, Dein AG hätte Deine Ausbildungsvergütung letzte Woche zahlen müssen.

In vielen Betrieben ist es allerdings (entgegen den gesetzlichen Vorschriften) üblich, auch Ausbildungsvergütungen mit den anderen Entgelten z.B. am 10. oder 15. des Folgemonats zu zahlen.

Lass es laufen. Zahlungsansprüche verjähren im Arbeitsrecht nach drei Jahren. Falls eine Ausschlussklausel im Vertrag steht eventuell nach sechs Monaten.

Nach spätestens drei Monaten solltest du also fragen.

Dann wenn überwiesen wurde. Das grobe Datum steht in deinem Vertrag.

Es gibt durchaus Unternehmen, die erst zur Monatsmitte bezahlen

Steht in deinem Vertrag

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Handwerksmeister und Ausbilder

Hast du schon eine Abrechnung bekommen?

Der Zahlungstermin kann z.B. in einer Betriebsvereinbarung abweichend von der gesetzlichen Regelung festgelegt werden.

Im Zweifelsfall frag doch einfach einen Kollegen deines Vertrauens, wann das freudige Ereignis üblicherweise stattfindet.