Ausbildungsjahr wiederholen IHK?

2 Antworten

Das ist jedes mal eine absolute Einzelfallprüfung des Prüfungsausschusses. Die 10-15% Fehlzeit sind nur eine grobe Orientierung, keine irgendwie eindeutig definierte Grenze. Geschaut wird, ob das Ausbildungsziel erreicht werden konnte.

Wenn der Prüfungsausschuss zu der Entscheidung kommt, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht wurde, wirst du nicht zur Prüfung zugelassen. Das ist aber auch schon "alles". Du bekommst dort keine spezifische Verlängerung "aufgedrückt" und wirst auch nicht irgendwie im Lehrjahr zurückgestuft.

Du würdest dich in diesem Fall also einfach zur nächsten Prüfung erneut anmelden, also ein halbes Jahr später. Bis dahin MUSS der Ausbildungsbetrieb dann auch das Ausbildungsverhältnis verlängern. Dort wird dann wieder entschieden, ob jetzt das Ausbildungsziel erreicht werden konnte. Und diese Entscheidung wird dann mit hoher Wahrscheinlichkeit auch positiv ausfallen, wenn du in dem halben Jahr nicht wieder die meiste Zeit gefehlt hast.

Wenn du krankheitsbedingt gefehlt hast und Atteste hast, kann dir die IHK da nichts anhaben.

HappyMe1984  25.11.2021, 13:02

Das stimmt NICHT! Das Ausbildungsziel muss erreicht werden. Und genau das kann auch dann gefährdet sein, wenn die Fehlzeiten durch Krankheit verursacht wurden. Schließlich konnte der Auszubildende auch dann nicht lernen, wenn er wegen einer Erkrankung gefehlt hat. Das ist keine Strafe!

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