Ausbildung kündigen nach Probezeit?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach Ablauf der Probezeit kann das Ausbildungsverhaeltnis vom Auszubildenden nur noch ordentlich gekuendigt werden, wenn er die Berufsausbildung ganz aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will. Der Kuendigungsgrund muss im Kuendigungsschreiben angegeben werden (einer der beiden zuvor genannten). Die Kuendigungsfrist betraegt 4 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag. Bei Minderjaehrigen muessen auch die Eltern das Kuendigungsschreiben unterschreiben.

Man kann selbst fristgerecht kündigen und der Grund musst du selbstverständlich benennen. Es wird dann nach Frist gekündigt und somit stehst du mit leeren Händen, was für deine Berufskarriere viel zu Schade ist. Nur wenn du die gleiche Lehre machen willst, aber woanders deine Lehre fortsetzt, geht dann mit Aufhebungsvertrag

Wenn du diesen Beruf nicht mehr weiter erlernen möchtest, kannst du unter Einhaltung der vier Wochen Kündigungsfrist auch nach der Probezeit noch kündigen. Willst du hingegen die Ausbildung an sich schon weiter machen, aber in einem anderen Betrieb, dann geht das nur über einen Aufhebungsvertrag.