Ausbildung 2024, kriege ich jetzt noch Kindergeld?

3 Antworten

Wenn Du schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche hast, dann besteht auch in der Wartezeit weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

Arbeiten und Reisen kannst Du auch, weil es beim Kindergeld schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr gibt und der Anspruch ja auf Grund des bereits vorhandenen Azubivertrages bestehen würde, wenn Du die Ausbildung nicht früher beginnen hättest können.

bisher bekommen eltern geld - zur unterstützung während der ausbildung der kinder !

Die Anspruchsberechtigten haben nur Anspruch auf Kindergeld, solange sich das Kind noch in Ausbildung befindet oder ausbildungssuchend ist.

Meines Wissens nach gibt es hierbei jedoch eine Karenzzeit von vier Monaten.

Wenn Du also ein Jahr pausieren mußt, darfst Du gerne arbeiten oder machen, was Du willst.

Kindergeldanspruch besteht während dieser Zeit nach meiner Kenntnis nicht. Erst ab Ausbildungsbeginn wieder.

isomatte  27.09.2023, 16:42

Wenn das Kind bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet ist, dann kann Anspruch bis längstens Vollendung des 25 Lebensjahres bestehen.

Hat das Kind schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche, besteht auch in der Wartezeit Anspruch auf Kindergeld, selbst wenn diese angenommen 8 Monate betragen würde.

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