aus Notwehr gehandelt?

3 Antworten

Er hat dich bedroht, kam dir sehr nah und hat mit seinen Händen herum gefuchtelt. Ich hätte das gleiche getan und ja, ich sehe das als Notwehr. Er hat bereits eine Straftat begangen, als er dich vom Band weggeschubst hat.

Der Mann ist drogenabhängig. Er geht sicher nicht zur Polizei.


NickEisenhauer 
Beitragsersteller
 29.01.2025, 23:13

Wie ich mitbekommen habe im Nachhinein ist es wohl eine Masche von ihm um somit Schmerzensgeld zu erlangen..

Luardya  29.01.2025, 23:16
@NickEisenhauer

Eine Ohrfeige berechtigt nicht zu Schmerzensgeld. Selbst wenn, wäre seine Strafe für die Drogen, als ihm eine Anzeige einbringen könnte.

Er hat ja nicht mal irgendwelche Daten von dir und würde dich jetzt schon nicht mehr erkennen.

Du hast dich bedroht gefühlt und richtig reagiert. Keine Sorge. Eine Ohrfeige brennt vielleicht zwei Minuten, danach ist es vorbei.

NickEisenhauer 
Beitragsersteller
 29.01.2025, 23:35
@DeezzNutzz

Ich frage hier aber nach mehreren Meinungen ob es Notwehr war. Deine Meinung sagt leider nichts dazu aus nur das er mich verklagen soll. Also finde ich es ein wenig überflüssig was du hier kommentierst.

DeezzNutzz  29.01.2025, 23:37
@NickEisenhauer
Wie ich mitbekommen habe im Nachhinein ist es wohl eine Masche von ihm um somit Schmerzensgeld zu erlangen..

Brudi, mein Kommnetar bezog sich auf das Geschriebene von dir. Du glaubst doch nicht, dass ein Drogenabhängiger sich an die Zivilgerichtsbarkeit wendet?

NickEisenhauer 
Beitragsersteller
 29.01.2025, 23:42
@DeezzNutzz

Sorry mein fehler hab’s nun verstanden das er mich explizit auf Schmerzensgeld verklagen müsste. Danke dir für die Antwort

Es gab Zeugen die beweisen können das es Notwehr war