aus Notwehr gehandelt?
Hallo Liebe Gemeinde,
Vor ein paar Tagen war ich im Supermarkt einkaufen und wurde von einem deutlich drogenabhängigen Mann an der Kasse weggeschubst (ich war vor ihm) und er hat seine Einkäufe auf das Band gelegt. Ich hab mich umgedreht und der Mann fing sofort an mir zu drohen ob ich ein paar aufs Maul wollte und kam mir wirklich extrem Nah (Kopf an Kopf) und aus dem Schock heraus weil er mit sein Händen vor mein Gesicht herumgefuchtelt hat hab ich ihn eine Ohrfeige gegeben. Ich bin dann anschließend weg gegangen weil die Kunden mir auch geraten haben das ich lieber weg gehen soll.
von daher lautet meine Frage war das Notwehr ? muss ich mich fürchten vor einer Anzeige? der Mann schrie mir hinterher das er mich anzeigen würde.
bis jetzt muss ich die ganze zeit daran denken und frage mich ob ich im Recht war.
ich bedanke mich schonmal herzlich für die antworten
lg
Nick
3 Antworten
Er hat dich bedroht, kam dir sehr nah und hat mit seinen Händen herum gefuchtelt. Ich hätte das gleiche getan und ja, ich sehe das als Notwehr. Er hat bereits eine Straftat begangen, als er dich vom Band weggeschubst hat.
Der Mann ist drogenabhängig. Er geht sicher nicht zur Polizei.
Eine Ohrfeige berechtigt nicht zu Schmerzensgeld. Selbst wenn, wäre seine Strafe für die Drogen, als ihm eine Anzeige einbringen könnte.
Er hat ja nicht mal irgendwelche Daten von dir und würde dich jetzt schon nicht mehr erkennen.
Du hast dich bedroht gefühlt und richtig reagiert. Keine Sorge. Eine Ohrfeige brennt vielleicht zwei Minuten, danach ist es vorbei.
Sehen die anderen in dem Forum das genau so ?
Wie es die anderen sehen, ist egal, weil der Hinweis korrekt ist.
Ich frage hier aber nach mehreren Meinungen ob es Notwehr war. Deine Meinung sagt leider nichts dazu aus nur das er mich verklagen soll. Also finde ich es ein wenig überflüssig was du hier kommentierst.
Wie ich mitbekommen habe im Nachhinein ist es wohl eine Masche von ihm um somit Schmerzensgeld zu erlangen..
Brudi, mein Kommnetar bezog sich auf das Geschriebene von dir. Du glaubst doch nicht, dass ein Drogenabhängiger sich an die Zivilgerichtsbarkeit wendet?
Sorry mein fehler hab’s nun verstanden das er mich explizit auf Schmerzensgeld verklagen müsste. Danke dir für die Antwort
Es gab Zeugen die beweisen können das es Notwehr war
Wie ich mitbekommen habe im Nachhinein ist es wohl eine Masche von ihm um somit Schmerzensgeld zu erlangen..