Aus Haus Burg bauen?

5 Antworten

Es würde mich doch sehr wundern, wenn das Bauamt da mitspielte. Irgendwo im Aussenbereich vielleicht, denn was da steht genießt Bestandsschutz - aber ob der auch so weitgehende Umbaumaßnahmen umfaßt? Wohl eher nicht.

SchwarzesLamm  29.12.2020, 20:59

Im eher ländlichen Bereich dürfte das vermutlich noch gehen, aber bleibt halt auch die Entscheidung des Bauamtes.

Aber so wie er sich das restliche vorstellt ist fernab jeglicher Realität.

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Umbau des Gebäudes im Rahmen des Bebauungsplans oder mit einer Ausnahmegenehmigung (z.B. vorhabenbezogene Genehmigung). Die Wahrscheinlichkeit ist aber so ziemlich gegen Null, wenn Du den B-Plan verlässt.

Eine Mauer um den Garten wird ebenfalls in der LBO geregelt und wird für den privaten Bereich über 2,5m Höhe auch sehr schwer.

Bei gewerblichen Bauten ist das durchaus möglich, z.B. für eine Niederlassung einer Sicherheitsfirma. Wachtürme werden aber selbst da nicht möglich sein aufgrund der Grenzbebauung. Optional kannst Du einen "Burggraben" an der Grundstücksgrenze bauen, dann einen kleinen Wall und dahinter - also mit Abstand zur Grenze - eine höhere Mauer. Diese Form ist geeignet gegen eine Angriff mit z.B. einem LKW, denn der bleibt im Graben stecken.

Eine Schussanlage außen wird Dir keinesfalls genehmigt. Auch hier ist im Gewerblichen eine Ausnahme möglich (Sicherheitsfirma mit Schießstand IM KELLER des Gebäudes).

Ein "Trick" wäre also, in Deinem Haus ein entsprechendes Gewerbe anzumelden und darauf den Umbau bzw. die Planung abzustellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Grundsätzlich muss man dazu erst einmal in den Bebauungsplan seiner Gegend schauen, da steht genau drin, was man bauen darf und was nicht. Ansonsten stellt man einen Bauantrag, dann wird das Bauamt diesen schon genehmigen oder nicht.

Was mit Sicherheit nicht erlaubt ist, ist eine Schussanlage.

Funktionierts 
Fragesteller
 29.12.2020, 20:49

Danke, welche Genehmigung braucht man für die Schussanlage. Was wenn die Detonation bspw auf dem Grundstück stattfindet, ist es dann gestattet?

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dsupper  29.12.2020, 20:51
@Funktionierts

Wenn du lesen kannst: Ich habe dir geschrieben, dass eine Schussanlage mit Sicherheit nicht erlaubt wird.

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Funktionierts 
Fragesteller
 29.12.2020, 20:51
@SchwarzesLamm

Gibt Es andere Möglichkeiten Feinde und Verbrecher von seinem Privatgrundstück fern zuhalten?

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dsupper  29.12.2020, 20:52
@Funktionierts

Ziehe in einen Bunker und schmeiß den Schlüssel weg ... dann bist du sicher

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SchwarzesLamm  29.12.2020, 20:53
@dsupper

Die sind schweineteuer im Umbau, hat unser Nachbar hinter sich das ganze ^^

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Funktionierts 
Fragesteller
 29.12.2020, 20:53
@SchwarzesLamm

An was denken sie dabei? Nach mehrfachen Recherchen habe ich mitbekommen das eine übliche “Scheinabwehr” nichts bringt. Da ja Sachbeschädigung und die Gefährdung der Personen bei einem Einbruch vorliegt, sollte Gewalt schon erlaubt sein, denken sie?

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dsupper  29.12.2020, 20:55
@SchwarzesLamm

Mein Sohn hat auch vor Jahren in einem toll umgebauten Bunker gewohnt - war eine klasse Wohnung ...

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SchwarzesLamm  29.12.2020, 20:57
@dsupper

Unseee Nachbarn nur oben auf dem Bunker wohnen, da haben die einen Bereich ausgebaut zur Wohnung und als Atelier, der Rest reicht gerade so für diverse Veranstaltungen und Ausstellungen.

In Duisburg gibt es auch jemand der in einem alten Turm wohnt, das fand ich wiederum interessant *gg*

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dsupper  29.12.2020, 20:59
@SchwarzesLamm

Mein Sohn hat auch in Duisburg in besagtem Bunker gewohnt - ein alter Hochbunker, der mit mehreren Wohnungen ausgebaut wurde. Da konnte er wenigstens seine Musikanlage voll aufdrehen - niemand hats gehört!

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SchwarzesLamm  29.12.2020, 21:01
@dsupper

Ah cool, dann kennst du vermutlich auch die Türme bzw dein Sohn, die sind da ziemlich bekannt.

Zum Musik machen sind die definitiv klasse.

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dsupper  29.12.2020, 21:08
@SchwarzesLamm

Bei den Türmen handelt es sich bestimmt eher um die Ruhrorter Brückentürme ... in denen gibt es auch Wohnungen und Praxen ...

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SchwarzesLamm  29.12.2020, 21:11
@dsupper

Ja genau die meint ich, wusste nur von dem einen ds der bewohnt wird

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Schussanlage mit Sicherheit nicht.

Der Rest dürfte möglich sein, außer du hast Fachwerk oder ähnliches was nicht verändert werden darf, da solltest du dich aber erstmal dringend mit dem Bauamt auseinandersetzen.

Ja klar! Die Gatling gleich neben die Haustüre wenn der Gerichtsvollzieher kommt!

Nein, mal im ernst: Weder ein Bebauungsplan noch die ortsübliche Bebauung würde sowas hergeben. Einen Erker mit einem kleinen (untergeordneten) Türmchen geht vielleicht gerade noch, mehr aber nicht. Ey, wir sind doch nicht in den Highlands!

Guten Rutsch!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung