Aufgrund von Einreisebeschränkung Flug nicht angetreten?
Hallo zusammen, ich sollte am 16.03. nach Dänemark fliegen, weil ich von dort weiter nach Schleswig-Holstein wollte, wo ich lebe. Allerdings hat Dänemark 2 Stunden, nachdem ich den Flug gebucht hatte, die Grenzen geschlossen und es die Bahnverbindungen wurden gekappt. Das heißt, ich hätte bei Einreise auch nicht beweisen können, dass ich nur einen Zwischenstop einlege. Nun kann ich bei WizzAit leider niemanden erreichen (pro Minute zahlt man 1,99€!). Weiß jemand, ob ich das Recht hätte, den Flug erstattet zu bekommen bzw. einen Gutschein zu erhalten? Ich danke!
5 Antworten
Wenn Dein Flug von der Fluggesellschaft annulliert wurde, muss WizzAir Dir den Ticketpreis erstatten.
Du solltest WizzAir nochmals kontaktieren, am besten per E-Mail. Wenn die Airline nicht oder ablehnend antwortet, können wir dir als Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland weiterhelfen. Du kannst Deinen Fall kostenlos hier einreichen: https://www.evz.de/fragen-beschwerden.html
Oder Du stellst einen Schlichtungsantrag bei der SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr).
Nein.
Nichtmal VOR einem Flug hat man das generelle Anrecht bei Flugreisen, DANACH sowieso nicht.
Ausnahme, wennd er Flug gar nicht erst stattgefunden hat, dann ja.
Hat der Flug denn stattgefunden? Wenn ja, dann schlecht für dich - No-Show = kein Geld.
Hat er nicht stattgefunden, dann volle Erstattung. Allerdings ist Wizz-Air nicht gerade berühmt dafür, dass sie sich um ihre Kunden kümmert. Also, wenn das nicht wirklich viel Geld ist, dann würde ich es gleich abhaken.
https://www.tripadvisor.de/ShowUserReviews-g1-d8729187-r700185221-Wizz_Air-World.html
Nur wenn der Flug nicht stattgefunden hat.
Ich fürchte, dafür ist es jetzt zu spät. Du hättest dich VOR dem Start des Fluges mit Wizz-Air in Verbindung setzen müssen.