Aufgeschraubtes Handy unter Garantie?

2 Antworten

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Die Garantie/Gewährleistung ist abhängig (in Deinem Fall) vom Verkaufs-Datum. Da das Handy von einer Fachwerkstatt "behandelt" wurde, mindert dies nicht die Garantie/Gewährleistung! Einziges Problem könnte entstehen, wenn die Werkstatt keine Garantie-Reparaturen durchführen darf. Unter der Voraussetzung, dass es sich bei Dir eben nicht um eine Garantie handelt, wurde mit der Arbeit am Handy begonnen. In diesem Fall ist die Garantie mit dem Öffnen des Gerätes bereits erloschen.

Du kannst Glück haben, dass der Werkstatt-Schrauber eine andere Werkstatt kennt, welche Garantie-Reparaturen durchführen darf. Vielleicht kann er das geöffnete Handy dann - per Kulanz - noch an die andere Werkstatt weitergeben. An dieser Stelle würde ich mich mit einem kleinen Obolus in die Kaffeekasse bedanken...

Etwas anders würde es sich verhalten, wenn Du Dein Handy an einen "Privat-Schrauber" gibst. In diesem Fall ist die Garantie ebenfalls mit dem Öffnen des Gerätes bereits erloschen, auch wenn Du im Nachhinein Deinen Kassenbon doch noch gefunden hast!

H4Gaming 
Fragesteller
 24.02.2023, 17:02

Aber in ner Nachbarwerkstatt, kann man doch nicht arantiereperturen durchführen, wenn das Handy bei Saturn gekauft wurde, oder?

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dsteinigfn  24.02.2023, 19:23
@H4Gaming

Deswegen sprach ich von persönlichen Kontakten der Werkstätten untereinander und "Kulanz".

Apropo SATURN - die haben doch einen eigenen Reparatur-Service? Warum gehst Du nicht zuerst dorthin, zumal die Deinen Kaufbeleg gespeichert haben? Da mußt Du nicht einmal einen eigenen Kaufbeleg vorlegen...

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H4Gaming 
Fragesteller
 24.02.2023, 17:03

Und die Garantie geht bis 12. Oktober 2023 (2 Jahre)

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Hallo

1.) es gibt unterschiedliche "Eingriffsicherungen" und "Garantiesiegel" zb werden die mikroverkapselten Schrauben einfach mit einem Plastikumhuellten Werkzeug an einem Impulschrauber montiert solange die Schraubensicherung noch "weich" ist. Die Demontage erzeugt dann Mikokratzer durch das Werkzeug bzw Plastikwerkzeuge erzeugen nicht genug Losbrechmoment so das man was härteres nehmen muss. Neue Schrauben kann man nur mit Impulsschrauber unvermackt reindrehen, die haben nur Fachbetriebe weil Teuer.

2.) Die Garantie des Herstellers mag verfallen aber die gesetzliche Gewährleistung greift trotzdem bzw im Rahmen der GVO der EU darf jede Fachwerkstatt reparieren und Gewährleistungsfälle abwickeln. Die GVO ist jetzt seit 25 Jahren ein Hick-Hack zwischen der EU und denn Lobbyisten der Hersteller

https://shopbetreiber-blog.de/2016/08/19/agb-gewaehrleistung-eu