Wenn Du den Mietvertrag (diese sind immer mit Vollkasko!) ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen hast, brauchst Du rein rechtlich nichts zu zahlen. Die Vollkasko deckt ja sämtliche Schäden ab.
Wenn Dir SIXT da ein Kuckucksei legen will, wonach Du selbst bei Vollkasko OHNE Selbstbeteiligung zur Kasse gebeten wirst (auf Grund irgend einer "kleingedruckten" Hinterferzigkeit im Mietvertrag), würde ich mir Rat bei einem Anwalt holen. Das kommt jetzt natürlich auf den Streitwert an! Jedenfalls würde ich SIXT auf die zu erwartende negative Beurteilung hinweisen, und zukünftig einen anderen Anbieter wählen!
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir bestätigen, dass mitunter allein ein Schreiben, mit dem Kopfbogen einer Anwaltskanzlei, bereits Wunder bewirkt...
Wenn SIXT bei Vollkasko ohne Selbstbeteiligung trotzdem noch einen Bezahl-Passus in ihre Mietverträge einbaut, muss explizit darauf hingewiesen werden! Denn Vollkasko ohne Selbstbeteiligung heißt ganz klar: Keinerlei Kosten für den Verursacher, und davon ist in diesem Falle auszugehen! Ausnahmen lässt der Gesetzgeber nur zu, wenn man dem Verursacher eindeutig Mutwilligkeit nachweisen kann. Und Mutwilligkeit bei einem Steinschlag würde heißen, dass Du absichtlich die Flugbahn eines Kieselsteines gekreuzt hast 🤣