Aufgabe BWL?

3 Antworten

1) Kaufvertrag schwebend unwirksam, ohne Genehmigung der Eltern nichtig.

2) Mit eigenen Mitteln bewirkt, daher wirksam (§ 110 BGB).

3) Schenkung ist rechtlich ausschließlich vorteilhaft (§ 107 BGB), daher wirksam. Tiere dürfen gem. § 11c TierSchG nur an unter 16-Jährige nicht ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten abgegeben werden. Möglicherweise sieht der Lehrer aber in der Versorgung des Tiers nicht ausschließlich Vorteile.

4) Die Kündigung ist wirksam, der neue Arbeitsvertrag nur, wenn der neue Betrieb in derselben Branche angesiedelt ist bzw. es sich um eine Tätigkeit der gleichen Art handelt (§ 113 BGB).

5) Ist das Kind auch noch so klein, Bote kann es immer sein. Die Mama kann also ihre Cola bekommen. Das Kind wird nicht Vertragspartei sondern überbringt nur die Willenserklärung der Mutter.

  1. Nichtig, weil nicht abgesprochen mit den Vater & minderjährig
  2. Der Blumenstrauss dürfte innerhalb des Taschengeldes liegen, somit greift das BGB im Sinne des «Taschengeldparagrafen».
  3. Bei einer PlaySi dürfte das keine Rolle spielen, aber weil sich ein Minderjähriger aus eigenen Mitteln nicht selbst um ein Hund kümmern kann, wäre dies wiederum eine andere Sache.
  4. Zumindest dem neuen Arbeitsvertrag muss durch die Erziehungsberechtigten zugestimmt werden. Wenn «Verena» aber noch auf eine normale Schule geht, dürfte das Beendigen von Arbeitsverhältnissen kein Problem sein, bzw. gar im Interesse der Erfüllung der Schulpflicht stehen (Schulpflicht steht dort erst einmal über Arbeit).
  5. Unter 7 ist man nicht einmal beschränkt geschäftsfähig und weil der Verkäufer nicht vollständig sicherstellen kann, dass der «Auftrag» nicht gefälscht ist, handelt er hier erst einmal richtig (in der Praxis meckert natürlich, zumindest auf den Dorf, niemand). Inwiefern solch ein Auftrag legitim wäre, kann ich aber nicht sagen.

Was schon mit dem Taschengeld gekauft wurde, wird nicht mehr zurückgegeben, zb. der Blumenstrauß, Aufgabe 2.

Gilt für Taschengeld ab 7 Jahren.

Geschenke sind auch gültig, aber nicht solche, die Probleme machen. z.b. Atommüll, Tiere, Freiflächensolaranlagen, etc.

Schließlich gibt es noch die Genehmigung der Eltern. Allerdings ist das auch eingeschränkt. (Atommüll Freiflächensolaranlagen etc.)