Auf was habe ich in diesem Erbfall Anspruch?

7 Antworten

Als Kind hätte das Gericht dir in der Regel ein eröffnetes Testament zugesandt.

Ruf doch zunächst beim zuständigen Nachlassgericht an und frage, ob es ein Testament gegeben hat." Du wunderst dich warum dein Vater ohne deine Mitwirkung als Kind einen Erbschein beantragen konnte".

Oder hast du mitgewirkt und stehst auf dem Erbschein drauf?

Den Erbschein benötigt er, wenn Immobilien vorhanden sind oder wenn deine Mutter ein Konto auf ihren eigenen Namen hatte. Bei einem gemeinsamen Konto - benötigt er keinen Erbschein.

Wenn dein Stiefvater nicht kooperativ ist, gehst du zum Anwalt.

In solchen Fällen hilft es leider nur einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Es gibt dann mehrere Möglichkeiten. Der Stiefvater ist natürlich auch zur Auskunft über die Zusammensetzung des Nachlasses verpflichtet. Zuerst muss man aber erstmal klären, ob du gemäß der gesetzlichen Erbfolge Miterbe geworden bist oder ob es ggf. vielleicht sogar ein Testament gibt, das den Vater zum Alleinerben macht. Da er einen Erbschein beantragt hat, dürfte sich das aus dem Antrag ergeben bzw. aus dem Erbschein sofern bereits erteilt.

Tut mir leid. Dein geschilderter Sachverhalt ändert nichts am Erbrecht. Dein Stiefvater hat vermutlich Anspruch auf 75 % von allem, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist.

Einen Erbschein braucht er in der Regel allein um bürokratische Dinge zu erledigen. Ansonsten wende dich ans Nachlassgericht. Sofern ein Anspruch besteht (Stichwort Berliner Testament)