Auf was habe ich in diesem Erbfall Anspruch?
Hallo,
folgende Situation meine Mutter ist im März diesen Jahres verstorben. Sie war verheiratet (nicht mein Vater) und weitere Kinder gibt es nicht.
Sie hat mit ihrem Ehemann gemeinsam gelebt und alles geteilt.
Mein Stievater hat ein Erbschein beantragt, wo ich bis heute nicht verstanden habe warum überhaupt, weil ich bis zum heutigen Tag nichts von ihm gefordert habe und dies eigentlich auch nicht wollte, ausser ein paar alte Fotoalbem die er mir gegeben hat.
Aber jetzt habe ich erfahre das seit 3 Monaten in einer neuen Beziehung ist, sogar schon verlobt ist und sogar als meine Mutter noch lebte schon aktiv auf Dating Seiten online war mir der Info er sei Vervietwet, geschmacklos keine Frage.
Aber jetzt möchte er auch wegziehen also zu seiner neuen, das stört mich nicht, soll er gehen, die Enttäuschung reicht mir.
Aber ich sehe es nicht ein ihm jetzt alles zu überlassen ich meine der halbe Hausrat gehörte auch meine Mutter, genauso wie ihr Geld auf ihrem Girokonto.
Und wenn er so geschmacklos ist, sehe ich es einfach nicht ein aber alles zu überlassen, schließlich sind wir eine Erbengemeinschaft.
Aber ich weiß nicht was ich jetzt machen muss? Wo ich mich hin wenden muss? Was kann ich überhaupt als Anspruch geltend machen?
Wäre echt klasse wenn ihr ein paar Tips für mich habt.
Danke schon mal im Vorraus
7 Antworten
Als Kind hätte das Gericht dir in der Regel ein eröffnetes Testament zugesandt.
Ruf doch zunächst beim zuständigen Nachlassgericht an und frage, ob es ein Testament gegeben hat." Du wunderst dich warum dein Vater ohne deine Mitwirkung als Kind einen Erbschein beantragen konnte".
Oder hast du mitgewirkt und stehst auf dem Erbschein drauf?
Den Erbschein benötigt er, wenn Immobilien vorhanden sind oder wenn deine Mutter ein Konto auf ihren eigenen Namen hatte. Bei einem gemeinsamen Konto - benötigt er keinen Erbschein.
Wenn dein Stiefvater nicht kooperativ ist, gehst du zum Anwalt.
Einen gemeinschaftlichen Erbschein kann der Stiefvater auch ohne Dein Mitwirken beantragen.
zur Geltendmachung Deiner Rechte schau Dir mal das gelinkte Merkblatt an:
informationsblatt_erbauseinandersetzung.pdf (bayern.de)
Auskunftsansprüche regeln die §§ 2027 und 2028 BGB
In solchen Fällen hilft es leider nur einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Es gibt dann mehrere Möglichkeiten. Der Stiefvater ist natürlich auch zur Auskunft über die Zusammensetzung des Nachlasses verpflichtet. Zuerst muss man aber erstmal klären, ob du gemäß der gesetzlichen Erbfolge Miterbe geworden bist oder ob es ggf. vielleicht sogar ein Testament gibt, das den Vater zum Alleinerben macht. Da er einen Erbschein beantragt hat, dürfte sich das aus dem Antrag ergeben bzw. aus dem Erbschein sofern bereits erteilt.
Tut mir leid. Dein geschilderter Sachverhalt ändert nichts am Erbrecht. Dein Stiefvater hat vermutlich Anspruch auf 75 % von allem, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist.
Einen Erbschein braucht er in der Regel allein um bürokratische Dinge zu erledigen. Ansonsten wende dich ans Nachlassgericht. Sofern ein Anspruch besteht (Stichwort Berliner Testament)