Auf Privatgrundstück geparkt?

2 Antworten

Die können eigentlich nicht wirklich was machen.

Wenn sie einen Abschlepper bestellt hätten, hätten sie dafür in Vorleistung gehen müssen und sich das Geld von dir wiederholen müssen. Wenn man sich weigert, müssen sie das mit Klage und allem Tammtamm machen, was Jahre dauern kann. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis. Wer die Musik bestellt muss sie erst einmal selber bezahlen.

Dann die nächste Variante: Bei der Polizei anzeigen. Auch das juckt sie nicht besonders, solange da keine Leiche drin liegt oder das Auto für einen Banküberfall benutzt wurde. Das steht zum Ärgernis des Grundstückbesitzers auf seinem Grund. Der darf das nicht einmal öffnen, um den Besitzer zu ermitteln. Wenn er es wegschleppt darf er sich nicht erwischen lassen oder das Auto beschädigen.

Da kommt nichts hinterher.

Kann es jetzt sein, dass die Bewohner das der Polizei melden und ich ein Verwarnungsgeld dafür bekomme?

Nein, das interessiert die Polizei nicht.

Zudem könnte wenn, nur der richtige Grundstückseigentümer was unternehmen.