Auf eigener öffentlicher Veranstaltung filmen?

2 Antworten

Kleb einen entsprechenden Hinweis an die Eingänge, dass der Veranstalter Bild- und Tonaufnahmen macht.

Zeitraffer sollte kein Problem sein, nimm einfach ne Belichtungszeit von mehr als 1/4 Sekunden und dann sollte da niemand zu erkennen sein.

Menschen, die nicht im Fokus eines Bildes oder Videos stehen, zählen so oder so nur als Beiwerk.

Nach §23 Abs 1 KunstUrhG dürfen Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, ohne die sonst erforderliche Einwilligung verbreitet und zur Schau gestellt werden.

(https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/)

Insofern geht das völlig in Ordnung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – B.A. Media & Communication Management / Mediengestalter