arzt schweigepflicht?
wenn mein lehrer bei meinem arzt anruft und nach mir fragt -> ob ich zu diesem zeitpunkt wirklich da war oder fragen bezüglich eines attestes, darf dann der arzt etwas preisgeben?
3 Antworten
Nur allein die Bestätigung, dass Du tatsächlich dort warst, dürfte wohl keine Verletzung der Schweigepflicht sein. Als Arzt käme dann von mir aber gleich die Gegenfrage, welchen Grund der Lehrer hat, meine Atteste anzuzweifeln.
Ja, das darf er. In der Industrie werden oft 2 Stunden je Quartal für Arztbesuche innerhalb der Arbeitszeit genehmigt. Manche Arbeitgeber verlangen eine Bestätigung, vom Arzt, dass der Mitarbeiter tatsächlich dort war. Dies wird dann auch vom Arzt ausgestellt.
Natürlich ist der Arzt über Diagnose und Behandlung zum Schweigen verpflichtet.
Nein, darf er nicht.
Im Fall einer Krankschreibung verbietet es die ärztliche Schweigepflicht, dass der Arzt dem "Arbeitgeber" Auskünfte zu der Erkrankung erteilt. Hat der Arbeitgeber Zweifel an der Erkrankung, kann er allenfalls den medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten.
Und ein Anruf um zu Fragen, ob er da Anwesend war, wird wohl keine ausreichende Bestätigung sein.
Ich kann auch zum Arzt und lass mich untersuchen und gehe ohne eine Krankmeldung.
Unsinn.
Der Lehrer fragt, ob der Schüler die Arztpraxis besucht hat und nicht, weshalb er sie besucht hat.
Im Fall einer Krankschreibung verbietet es die ärztliche Schweigepflicht, dass der Arzt dem "Arbeitgeber" Auskünfte zu der Erkrankung erteilt. Hat der Arbeitgeber Zweifel an der Erkrankung, kann er allenfalls den medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten.
Und ein Anruf um zu Fragen, ob er da Anwesend war, wird wohl keine ausreichende Bestätigung sein.
Ich kann auch zum Arzt und lass mich untersuchen und gehe ohne eine Krankmeldung.
Das ist vielleicht deine Meinung, stimmt aber nicht.