Arzt für Fehldiagnose Haftbar?

7 Antworten

Guten Abend,

zunächst möchte ich Ihnen mein aufrichtiges Beileid für diese Diagnose bekunden und wünsche Ihnen, sowie Ihrer Familie und dem Jungen viel Kraft und alles Gute.

Rein rechtlich lässt sich das nicht so einfach beantworten. Da ich kein Jurist bin, möchte ich auch nicht verbindlich antworten, da zu einem solchen Fall viel mehr Informationen und Fachkenntnis erforderlich sind. Entsprechend werden Sie online keine valide Antwort darauf erhalten.

Des Weiteren obliegt dieser Schritt den Erziehungsberechtigten, deren Position wir hier nicht kennen.

Ein weiterer Faktor ist dieses "hätte" Gefühl. Retrospektiv hätte sehr viel sein können, der Verlauf ist nie absehbar. Auch ein Arzt ist nur ein Mensch, der Kausalzusammenhänge falsch deuten kann, der Fehler macht, der Diagnosen falsch stellt. So pathetisch und tragisch es auch wirkt, das ist eine Grundlage des Menschseins. Differenzialdiagnostik ist nicht immer leicht, insofern würde ich an Ihrer Stelle davon ausgehen, dass keine böse Intention dahinter steckt.

Liebe Grüße

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
JohnFendt94 
Fragesteller
 26.12.2020, 00:02

Erstmal danke für Ihre anfänglichen Worte.

Ich weiß das es keine bösen Absichten seitens des Kinderarztes waren.
Ein Arzt ist auch nur ein Mensch. Irren ist Menschlich. Aber wenn ich mir nicht sicher bin was es ist, dann schick ich ihn doch nicht mit irgendwelchen Medikamenten weg, nach dem Motto " dann hab ich meine ruhe".
Und das Geschwür war sehr offensichtlich.

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Wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unterlässt, handelt er fahrlässig. Wenn jemand einen objektiv schwer und subjektiv nicht entschuldbaren Sprgfaltspflichtverstoß begeht, also tut/nicht tut, was jedem in dieser Situation hätte einleuchten müssen, dann handelt derjenige grob fahrlässig.

Ich kenn mich mit Medizinrecht nicht aus.

Einschlägig könnte hier §823 I BGB sein. Betroffen ist im Moment das Rechtsgut Körper. Ein Unterlassen kann zu einer Körperverletzung führen, bzw. hier zu einer unterlassenen Medikation und Behandlung. Inwieweit es relevant ist, ob sich die Krankheit mit dem Eingreiffen so entwickelt hätte, kann ich nicht sagen. An sich müsste man ein Gutachten erstellen. Ein solches zu beauftragen könnte man sich überlegen, wenn andere Ärzte mit dem Kopf schüttelten und ungläubig fragten, wie man denn sowas übersehen könne (grobe Fahrlässigkeit). Bei normaler und leichter Fahrlässigkeit kann man bei Ärzten mehrere Augen zudrücken, da sie ja sonst kaum ihren teils sehr lebensentscheidenden Job machen könnten, wenn sie bei jedem zweiten Patienten mit Schadensersatzansprüchen zu rechnen hätten. Schadensersatzansprüche richten sich nach den §249ff. BGB.

Also es ist denkbar das hier etwas rechtlich möglich wäre, aber dann kannst du/ihr euch auf einen mega langen Prozess einstellen mit hohen Gutachterkosten etc. Wenn ihr das verliert sind wohl direkt mal mindestens 10.000€ weg. Wenn es euch das wert ist, go for it. Aber wenn dann zum Fachanwalt für Medizinrecht.

Sollte ein vorsätzlicher Behandlungsfehler vorliegen, wovon ich zumindest nicht ausgehe, können Sie den praktizierenden Arzt zivilrechtlich haftbar machen.

Auch eine fahrlässigkeitstat ist gedeckt.

Ohne ein Gutachten kommen Sie hier nicht weiter. Ich rate Ihnen dringendst einen Fachanwalt für Medizinrecht aufzusuchen. Mit einem Experten für dieses Fachgebiet, können Sie weitere zivilrechtliche Schritte einleiten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung