Artikel ohne MwSt. kaufen und weiter verkaufen...?

1 Antwort

Ja, das ist erlaubt. Man nennt das übrigens "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers", wenn du etwas ohne Mehrwertsteuer kaufst und es dann gewerblich weiterverkaufst. Das ist völlig legitim. Die Mehrwertsteuer musst du dann als Umsatzsteuer in der Abrechnung hinzufügen.

Also: Einfach die Grafikkarte kaufen, sie weiterverkaufen, die Mehrwertsteuer draufrechnen und fertig.

Ich wünsche dir viel Erfolg und Spaß damit :)

ClappTrapp 
Fragesteller
 21.07.2023, 19:46

Wie schaut es dann mit der Rechnung aus, außer dem Vermerk "Es wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben." - muss hier extra auf etwas hingewiesen werden?

LG

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DieFrau1985  21.07.2023, 21:12
@ClappTrapp

Wenn ein Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit ist und den Vermerk §19 Abs. 1 auf der Rechnung angibt, ist das in der Regel ausreichend, um auf die Steuerbefreiung hinzuweisen. Zu deiner anderen Frage: da wird die Umsatzsteuer nicht vom leistenden Unternehmen (Lieferant/Dienstleister) an das Finanzamt abgeführt, sondern vom Leistungsempfänger (Kunde) selbst.

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ClappTrapp 
Fragesteller
 21.07.2023, 19:57

Und die allerwichtigste Fragen wäre, muss von dem Betrag etwas an das Finanzamt abgeführt werden Stichwort " „Reverse-Charge-Verfahren"? Ich blicke bei den ganzen Paragrafen nicht mehr durch...

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ClappTrapp 
Fragesteller
 22.07.2023, 07:27
@ClappTrapp

Super, deine Antwort war sehr hilfreich für mich!!

LG

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ClappTrapp 
Fragesteller
 22.07.2023, 07:32
@ClappTrapp

Da wäre noch was, muss ich unbedingt die 19 % MwSt. auf den Einkaufspreis machen, oder ist eine beliebige Preisgestaltung möglich?

LG

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