Artikel kostenlos erhalten im Supermarkt?

1 Antwort

Wenn du das in der Absicht getan hast, nur einen Artikel zu bezahlen (dich zu bereichern), wäre das als Betrug i.S.d. § 263 StGB einzustufen.

Ansonsten: Ohne Vorsatz gibt es keine Straftat. Wenn du alle Artikel auf das Kassenband gelegt hast, lag die Verantwortung für die ordnungsgemäße Abrechnung bei der Kassiererin.

Trotzdem solltest du damit rechnen, dass der Laden eine Nachzahlung verlangt, wenn du dort das nächste Mal einkaufst. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 812 BGB.

Und wenn du zukünftig weiterhin dort einkaufen willst, solltest du beim nächsten Einkauf aktiv auf das Personal zugehen und mitteilen, dass du Zuhause festgestellt hast, dass dir zu wenig berechnet wurde. Zumindest in einem kleinen inhabergeführten Laden wird man dir dann höchstwahrscheinlich wegen deiner Ehrlichkeit die Nachzahlung erlassen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
KKNico09 
Fragesteller
 17.05.2022, 23:06

Selbstverständlich lag alles auf dem Kassenband und es waren ja auch zwei Preisschilder zu sehen.

0