Armbrust mit Stahlkugelfunktion Waffenrecht?
Es gibt ja Armbrüste die neben Pfeilen auch Stahlkugeln schießen können. Ich habe zum Beispiel Interesse an der "Set the Shark 120 lbs" Ich bin schon über 18. Normale Armbrüste dürfte ich also ohne Probleme erwerben und benutzen. Wie sieht das aber in diesem Spezialfall aus? Brauch ich da eine Waffenbesitzkarte oder etwas in der Art? Da wird ja ein Projektil durch einen geschlossenen Lauf befördert. Kennt sich da jemand aus und kann mir sicher sagen, wie die Gesetzeslage in diesem Fall ist? Vielen Dank für eure Antworten! :)
2 Antworten
Servus,
wenn ich mich recht an die Definition erinnere heißt es dabei "Ein Projektile wird durch kalte oder warme Gase durch einen Lauf getrieben". Da der Antrieb bei einer Armbrust aber über die vorher gespannte Sehne erfolgt, müsste auch so eine Kugelarmbrust (historisch, Kugelschnäpper) frei ab 18 sein.
MfG
Kp, naja die Frage ist halt für was du dir das Ding zulegen möchtest.
Also Pfeil und Bogen fallen NICHT unter das Waffengesetzt da es ein Sportgerät ist, ob das bei der Armbrust auch so ist, kann ich dir nicht sagen.
Könnte es mir aber vorstellen.
Habe es gefunden.
Armbrust fällt unter das Waffengesetz, der Bogen allerdings nicht.
ok, danke für die Antwort. Ich bin mir aber nicht mehr ganz so sicher, ob diese Armbrust das richtige ist. Ich finde die Idee echt interessant, hab aber einige schlechte Bewertungen gesehen, da die leichten Metallkugeln eine Wirkung haben, als würde man leerschießen.. Werd mich dann wohl doch noch nach was anderem in dem Preisbereich umschauen, dann gibt's auch rechtlich keine Zweifel mehr :)