(Arbeitszeugnis)Welche Note?

4 Antworten

Man war mit Dir "zufrieden", nicht mehr und nicht weniger.

Ich habe in einem Deiner Kommentare gelesen, dass ein "Zweierzeugnis" vereinbart wurde. Das ist allerdings keine "Zwei".

Sowohl die Leistungs- als auch die Verhaltensbeurteilung entsprechen einer Drei. Das Fehlen des Schlußsatzes in dem man Dir für Deine Arbeit dankt, Deinen Weggang bedauert und Dir für die Zukunft weiterhin viel Erfolg wünscht, wertet das Zeugnis noch mal ab, obwohl man auf diesen Schlußsatz keinen Rechtsanspruch hat.

Babaciko 
Fragesteller
 09.11.2023, 21:54

Ich bin eigentlich nicht einverstanden mit diesen Arbeitszeugnis die schreiben mir schlechte Bewertung obwohl es garnicht stimmt was kann ich dazu machen? Oder soll ich die einfach in Ruhe lassen jede Satz die da drinnen steht ist mit schlecht bewertet meine Meinung nach nur weil ich gehen wollte die wollten mich nicht gehen lassen aber ich wollte es.

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Hexle2  10.11.2023, 06:02
@Babaciko

Ist Dir das Zeugnis mit der Note "Zwei" bei einem Arbeitsgerichtsverfahren zugesprochen worden oder hat man Dir das im Betrieb (mit Zeugen) versprochen?

Falls einer der Punkte zutrifft, fordere den AG schriftlich zur Zeugnisberichtigung auf, setzt ihm eine Frist (7-10 Tage) und schreib dass Du, sollte er das nicht bis zum angegebenen Zeitpunkt tun, Klage beim Arbeitsgericht einreichst.

Das Bundesarbeitsgericht hat schon entschieden, dass ein Arbeitszeugnis der Note "Drei" dem Durchschnitt entspricht.

Gibt es keine nachweisbaren Beleg, dass Du Anspruch auf ein Zweier-Zeugnis hast, kannst Du nach § 109 Gewerbeordnung bei einer schlechteren Benotung als einer "Drei" eine Zeugniskorrektur verlangen.

Der AG muss dann nachweisen, dass Du wirklich schlechter als "befriedigend" gearbeitet hast.

Entspricht das Zeugnis einer "Drei", musst Du nachweisen, dass Du besser warst.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist, lass Dein Zeugnis prüfen und evtl. notwendige Schritte einleiten.

nur weil ich gehen wollte

Es sollte auf alle Fälle im Zeugnis sichtbar sein, dass es sich um eine Eigenkündigung handelt.

die wollten mich nicht gehen lassen

Dann ist es "billig", dass der AG kein besseres Zeugnis ausstellt und auch keinen Schlusssatz schreibt indem er Deinen Fortgang bedauert.

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Ich würde mir da mal keine Gedanken machen.

Und dann gleich einen Anwalt ??

Ich habe viele Arbeitszeugnisse gelesen und geschrieben.

Mit einer Benotung kann man das nicht beurteilen. Es ist gut . Nicht super gut, aber jeder Personalchef wird es positiv bewerten.

Wenn du dich bei mir bewerben würdest, wärst du in der Auswahl !!

Babaciko 
Fragesteller
 09.11.2023, 21:46

Da bin ich aber erleichtert Dankeschön

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Ich würde es auch als 3 verorten. Nicht überragend, aber auch nicht schlecht.

3 ist ist der maximal einklagbare Standard, der von Dir erwähnte Anwalt wird da wahrscheinlich nichts ändern können. Probieren kann man es natürlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Babaciko 
Fragesteller
 09.11.2023, 07:18

Abmachung schriftlich war ja eine gute Arbeitszeugnis aber es ist nicht gut

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ShimaG  09.11.2023, 08:42
@Babaciko

Arbeitszeugnisse müssen nicht "gut" sein, sondern nur "wohlwollend", damit man dem Arbeitnehmer durch seine Bewertung keine Steine in den Weg legt.

Das triebt dann die bekannten Blüten im Hinblick auf die verwendeten Formulierungen.

Klar kannst du die Gerichte damit beschäftigen, aber dafür ist das Zeugnis eigentlich nicht schlecht genug, als dass es da Handlungsbedarf gäbe.

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Puh, das ist eine 3-4. Wenn es nicht verlangt ist, dann würde ich das in keine Bewerbung packen.

Babaciko 
Fragesteller
 09.11.2023, 06:47

Okay super danke ich werde es mit anwaltlich klären

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