Arbeitszeugnis schlechter als das Zwischenzeugnis - soll ich vor Gericht gehen?
Hallo zusammen,
ich hatte nach zwei Jahren Arbeit ein Zwischenzeugnis erhalten und dies professionell interpretieren lassen und es stellte sich heraus, dass meine Arbeitsleistung darin so gut bewertet wurde, dass es eine glatte Eins war. Ein paar Monate später habe ich dann ein Angebot von einer anderen Firma angenommen. Ich war dort schon einige Zeit tätig, als mich der Personalleiter der alten Firma plötzlich privat anrief und mich so lange provozierte und verwirrte, bis ich Tacheles zu meinem vorherigen Job redete.
Ich blieb ganz höflich, sagte aber auch meine wahre Meinung. Kurz darauf schickte er mir mein endgültiges Arbeitszeugnis und es war plötzlich viel kürzer und die Bewertung war deutlich schlechter als im Zwischenzeugnis, vor allem in einem für meine Karriere wichtigen Punkt. Es ist wirklich unfair, denn das ist offensichtlich bloße Rache und Nachtreten für das - von ihm initiierte! - Telefonat und geradezu demütigend. Sollte ich klagen, um ein besseres Arbeitszeugnis zu bekommen, oder gibt es einen anderen Weg?
4 Antworten
Grundsätzlich hat ein Zwischenzeugnis Bindungswirkung, d.h. das Abschlusszeugnis muß sich nach dem Zwischenzeugnis richten. Der Arbeitgeber müßte hier schon genau begründen, was sie in der Zwischenzeit ausgefressen haben. Er darf die positiven Aspekte des Zwischenzeugnises aber nicht außen vor lassen.
Die Frage ist allerdings, ob sie überhaupt ein weiteres Zeugnis brauchen. Hier spielt natürlich die Frage eine Rolle, wieviel Zeit zwischen den Zwischenzeugnis, den Ende des Arbeitsverhältnisses und der neuen Anstellung liegen. Denn praktisch wird das Arbeitszeugnis ja nur eine Kopie des Zwischenzeugnises sein, sofern es keine extremen Verfehlungen des AN gab.
soll ich vor Gericht gehen?
Zunächstmal sollten Sie den Arbeitgeber auf die Bindungswirkung des Zwischenzeugnisses aufmerksam machen und ihn Auffordern diese 1:1 in ein Endzeugnis umzuformulieren.
Wenn du eine Änderung anstrebst, führt an einer Klage kein Weg vorbei. Du kannst natürlich zunächst damit drohen, einen Anwalt einzuschalten...
Du kannst erstmal selbst schreiben, dass du nicht einverstanden bist und ein Zeugnis einreichen, was du als fair empfinden würdest. Etwa so wie dein zwischenzeugnis.
Dann schaust du ob er einlenkt.
Etwa so wie dein zwischenzeugnis.
Nein genau so wie das Zwischenzeugnis. Wenn es Abweichungen nach unten gibt, soll er das bitte begründen.
Wieviel Monate liegen die besagte Zeugnisse auseinander?
etwa vier