Arbeitszeugnis schlechter als das Zwischenzeugnis - soll ich vor Gericht gehen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich hat ein Zwischenzeugnis Bindungswirkung, d.h. das Abschlusszeugnis muß sich nach dem Zwischenzeugnis richten. Der Arbeitgeber müßte hier schon genau begründen, was sie in der Zwischenzeit ausgefressen haben. Er darf die positiven Aspekte des Zwischenzeugnises aber nicht außen vor lassen.

Die Frage ist allerdings, ob sie überhaupt ein weiteres Zeugnis brauchen. Hier spielt natürlich die Frage eine Rolle, wieviel Zeit zwischen den Zwischenzeugnis, den Ende des Arbeitsverhältnisses und der neuen Anstellung liegen. Denn praktisch wird das Arbeitszeugnis ja nur eine Kopie des Zwischenzeugnises sein, sofern es keine extremen Verfehlungen des AN gab.

soll ich vor Gericht gehen?

Zunächstmal sollten Sie den Arbeitgeber auf die Bindungswirkung des Zwischenzeugnisses aufmerksam machen und ihn Auffordern diese 1:1 in ein Endzeugnis umzuformulieren.

Wenn du eine Änderung anstrebst, führt an einer Klage kein Weg vorbei. Du kannst natürlich zunächst damit drohen, einen Anwalt einzuschalten...

Du kannst erstmal selbst schreiben, dass du nicht einverstanden bist und ein Zeugnis einreichen, was du als fair empfinden würdest. Etwa so wie dein zwischenzeugnis.

Dann schaust du ob er einlenkt.

ichweisnix  26.06.2021, 00:02
Etwa so wie dein zwischenzeugnis.

Nein genau so wie das Zwischenzeugnis. Wenn es Abweichungen nach unten gibt, soll er das bitte begründen.

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Wieviel Monate liegen die besagte Zeugnisse auseinander?

Vinella 
Fragesteller
 25.06.2021, 23:03

etwa vier

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wilees  26.06.2021, 06:15
@Vinella

Also im Prinzip eine gute Voraussetzung um gegen dieses Zeugnis inhaltlich anzugehen. Und das solltest Du auch machen.

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