Wie weit darf ein Arbeitszeugnis vom Zwischenzeugnis abweichen?

3 Antworten

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Eine Abweichung vom Zwischenzeugnis ist prinzipiell möglich.

Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings entschieden (Urteil v. 16.10.2007 - Az.: 9 AZR 248/07), dass ein Zwischenzeugnis regelmäßig Bindungswirkung entfaltet.

Nur wenn sich erhebliche Leistungs- oder Verhaltensänderungen zwischen dem Zwischenzeugnis und der Erstellung des Endzeugnisses zeigen, kann eine Abweichung vom Zwischenzeugnis gerechtfertigt sein.

Ob das bei dir der Fall ist, können wir von der anderen Seite des PC's nicht beurteilen. Wie auch immer: Wenn du das Zeugnis beanstandest, ist der AG beweispflichtig und muss diesen Leistungsabfall belegen.

Mal abgesehen von der richtigen Antwort von DarthMario solltest du dich von der Ansicht verabschieden, dass die Gesamtbeurteilung eines Zeugnisses an einer einzigen Formulierung festgemacht werden kann. Hierzu bedarf es einer Betrachtung des gesamten Textes. Inwiefern dein Zeugnis jetzt vom Zwischenzeugnis abweicht, können wir so nicht beurteilen.

DarthMario72  07.11.2017, 16:13

solltest du dich von der Ansicht verabschieden, dass die Gesamtbeurteilung eines Zeugnisses an einer einzigen Formulierung festgemacht werden kann.

So ist es!

Hierzu bedarf es einer Betrachtung des gesamten Textes.

Richtig. Und zwar von der Überschrift bis zum Ausstellungsdatum und der Unterschrift, incl. eventueller Rechtschreibfehler.

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Danke erstmal für die Antworten!

Bisher hat mir mein ehemaliger AG (trotz wiederholter Aufforderung) keine Begründung für die Abweichung gegeben. Jetzt will ich mich dafür wappnen, zur Not vor das Arbeitsgericht zu gehen.

Dazu zwei Fragen:

1) Gibt es irgendwo Vorlagen, wie ein Schreiben an das Arbeitsgericht in so einem Fall auszusehen hat? Also welche Formalitäten eingehalten werden müssen?

2) Was würde mich das im günstigsten Fall kosten? (Also wenn die Sache eindeutig ist).

Danke euch!