Arbeitszeiten als Azubi?
Ich bin im dritten Lehrjahr einer Maurerausbildung. Ich bin meistens spätestens 5:45/6:00 am Lager um dann auf die Baustelle zu fahren. Zurück aufm Lager waren wir z.b die letzten Tage um 19:30/20:00. Da bei mir kein Bus so früh fährt, Laufe ich immer knapp 2 Stunden zur Arbeit. Heute meinte ich zu meinem Chef, dass ich keine Lust habe im Winter, bei der Kälte 2 Stunden zum Lager zu laufen. Mein Chef meinte daraufhin, dass es nicht seine Sache ist wie ich dahin komme. Mein Arbeitsvertrag regelt eine 40std Woche, 8std á 5 Tage , dabei habe ich oftmals eine 60/65std Woche auf 5 Tage. Das Problem dabei ist, dass unsere Baustelle oftmals 1/2 Stunden Fahrt entfernt sind.
Ich habe mir überlegt meinem Chef zu sagen, dass ich nur 8 Stunden arbeiten darf und das auch gerne einhalten würde. Da die anderen Leute auf der Baustelle dann aber noch arbeiten müssten, würde der bestimmt sagen, dass ich dann sehen muss wie ich von der Baustelle nach Hause kommen muss.
Jetzt wäre die Frage ob mein Chef verpflichtet ist zu sorgen, dass ich nach der gesetzlichen Arbeitszeit wieder aufs Lager komme.
3 Antworten
Die Arbeitszeit ist mit der 5-Tage-Woche und den 8/40 Stunden bereits im Ausbildungsvertrag geregelt. Ausnahmen sind und bleiben Ausnahmen und dürfen nicht zur Regel werden. Und das heißt, dass nach spätestens 11 Stunden
(10 Arbeitsstunden plus 1 Stunde Pause) Feierabend sein muss. Außerdem ist gesetzlich(!) festgelegt, dass zwischen Arbeitsende und Arbeitsanfang 11 Stunden Ruhezeit liegen müssen.
Es ist spätestens nach 6 Stunden Arbeit eine 30-minütige Pause zu gewähren, bei Arbeitszeiten über 9 Stunden eine weitere 30-minütige Pause. Die zweite Pause muss spätestens 1 Stunde vor Arbeitsende beendet sein. Eine Verlegung der Pause an das Arbeitsende (früher gehen) ist nicht zulässig.
Wichtig ist aber auch, dass vertraglich festgelegt ist, wo die Arbeitszeit beginnt und endet. Und das ist i.d.R. im Betrieb und nicht auf irgendeiner Baustelle. Der Weg zwischen Betrieb und wechselnden Baustellen gehört zur Arbeitszeit.
Nur das Problem mit der An- und Abfahrt, da hat Dein Chef wohl recht. Es kann ihm egal sein, wie Du den Arbeitsweg von zu Hause zum Betrieb und umgekehrt zurück legst und wie lange es dauert.
Wenn der Chef nicht mit sich reden lässt, so kannst Du Dich an die zuständige Stelle (Kammer) wenden. Außerdem gibt es bei den Bezirksregierungen Hotlines, bei denen man Verstöße gegen Arbeitsrecht melden kann. Diese schickt dann unangemeldet Kontrolleure los, die sich das Treiben ansehen. Bei eklatanten Verstößen können dann empfindliche Geldbußen verhängt werden.
Heute meinte ich zu meinem Chef, dass ich keine Lust habe im Winter, bei der Kälte 2 Stunden zum Lager zu laufen. Mein Chef meinte daraufhin, dass es nicht seine Sache ist wie ich dahin komme.
hat Cheffe völlig recht - man könnte auch das Auto nehmen, oder musstest deinen FS doch abgeben? oder hast die Karre geschrottet?
du bist volljährig - damit hast du jede Menge Überstunden - die bezahlt werden müssen. Pausen sind keine Arbeitszeit.
z.b die letzten Tage um 19:30/20:00.
dann bist erst nach 22 Uhr zu Hause und must vor 4 wieder los
wer soll das glauben
Meinen FS habe ich nicht mehr. Wenn du willst zeige ich dir gerne meinen Stundenzettel damit du es mir glaubst.
Als erstes brauchst du für den Morgen ein eigenes Verkehrsmittel. Klapp-e-bike zur Mitnahme im Bus?
Zum zweiten musst du deine Arbeitsstunden, abzüglich Pausen ab Arbeiten im Lager bis Ankunft Lagert und Ende Ausladen dort rechnen. Wenn dann für dich eine 3 Tage Woche rauskommt, dann ist das so.
Vielleicht solltest du mit deiner Kammer sprechen, wie die Arbeitszeit für dich gestaltet werden kann.