Arbeitsvertrag unter Vorbehalt abgeschlossen?
Ich habe heute meinen Arbeitsvertrag durchgelesen. Dabei ist mir folgender Satz aufgefallen: Der Vertrag wird mit der AN -vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrats- abgeschlossen.
Ich habe den Vertrag bereits unterzeichnet und abgegeben. Heißt also, dass der Betriebsrat die Zustellung trotz unterschriebenen Vertrags noch verweigern kann und ich eine Absage bekomme? :/
2 Antworten
Grundsätzlich wäre das möglich. Jedoch stimmt der Betriebs- oder Personalrat meistens zu.
Ja, das heißt es theoretisch. Praktisch kommt sowas eher selten vor; das ist eine Standardklausel.
Betriebsratssitzungen waren bei meinem alten Arbeitgeber einmal in der Woche. Bei solchen Themen kann man sich ja auch nicht ewig Zeit lassen.
Finde ich schon sehr komisch. Sollte der BR nicht schon vor der Versendung des Vertrags zugestimmt haben? Bekomme ich denn einen Bescheid, wenn der BR zugestimmt hat oder muss ich da selber anfragen?
Wie gesagt, das ist eine Standardformulierung und trifft man sehr oft im Arbeitsalltag.
Du wirst mit größter Wahrscheinlichkeit nur etwas hören, wenn es schlechte Nachrichten sind. Aber mit denen ist in der Regel nicht zu rechnen.
Wie lange dauert es i.d.R. bis der Betriebsrat eine Zustimmung erteilt?