Arbeitsunfall ,Kündigung?
Hallo ,
ich hatte am 22.1. einen Arbeitsunfall. Am 29.1. Hatte ich meine Kündigung bekommen die betriebsbedingt ist ,weil starker Auftragsrückgang. Nun meine Frage, ich bin durch den Arbeitsunfall immer noch verletzt . Wie verhält sich das mit der Bezahlung wenn man nach der Kündigung nicht mehr beim Arbeitgeber arbeitet. Wenn es doof kommt bin ich bis Ende Februar noch krank und bin dann in der 5. Woche gekündigt.
3 Antworten
Moin,
das hört sich nach einem Fall für einen Anwalt an. Ich kann dir nur raten nachzufragen, die Erstberatung ist oft kostenlos! (Auch nachfragen, wenn du bei dem Arbeitgeber nicht mehr arbeiten möchtest, du kannst noch Geld bekommen! Abfindung etc.!)
Während Krankheit kann man normalerweise nicht kündigen. Wie das mit Betriebsbedingten Kündigungen ist weis ich nicht. Aber für eine Betriebsbedingte Kündigung muss eine Sozialauswahl getroffen werden ... Während Krankheit muss der Arbeitgeber normalerweise zahlen. (6 Wochen) danach zahlt die Krankenkasse. (Oder ich denke die Berufsgenossenschaft!) ...
Grüße
Ob eine Sozialauswahl getroffen wurde ,das weiß ich nicht. Er hat einfach die gekündigt die mit zuletzt angefangen haben .Leider habe ich kein Geld für einen Anwalt ,die Beratung ist nicht kostenlos da habe ich schon einmal nachgefragt und auf einer Abfindung hat man kein Recht.
Das lässt sich pauschal schwer sagen. generell können auch erkrankte Mitarbeiter gekündigt werden. ja sogar wegen der Erkrankung! Kann der Arbeitgeber gegenüber dem Integrationsamt nachweisen, dass eine Genesung unwahrscheinlich ist und oder zu lange dauert, so dass er die Stelle wieder neu besetzen muss, dann ist eine Kündigung in dem Fall rechtens.
Problematisch ist nur der Übergang in die Arbeitslosigkeit, wenn du noch krankgeschrieben bist. Wahrscheinlich wird es darauf hinaus laufen, dass du bis zu deiner genesung Verletztengeld erhalten wirst, nach dem die Kündigung gegriffen hat.
Sprich bitte unbedingt über die Situation mal mit deiner zuständigen Berufsgenossenschaft
Gute Besserung!
Ja das werde ich tun ,weil für ist es wichtig zu wissen falls dieser Fall eintreten soll.
- Anwalt nehmen
- Berufsgenossenschaft anrufen