Arbeitsrecht während der Ausbildung etc.?

3 Antworten

Am Dienstag fängt der Unterricht jedoch um 10 Uhr an

Gem. JArbSchG §9 Abs. 1 Satz 1 darfst du vom Betrieb aus VOR der Schule nicht beschäftigt werden, wenn der Unterricht vor 9 Uhr beginnt. Ist hier nicht der Fall, also alles korrekt.

 und Endet um 12:30 Uhr

was bedeutet, dass hier gerade mal 2.5 Stunden (bzw. 150 Minuten oder 3 Schulstunden a 45 Minuten plus Pause) erbracht werden und damit auch die Beschäftigung im Unternehmen nach dem Unterricht noch erlaubt ist.


Aleyna744670963 
Fragesteller
 07.08.2023, 16:55

Schade ;-( dennoch vielen Dank für die Aufklärung

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Wenn dann die Zeit zwischen Schule und Arbeit auch als Arbeitszeit zählt, geht das tatsächlich. NICHT die Zeit, direkt von zu Hause zur Schule und zurück.

Du musst es so sehen ..was Willste stattdessen von 7-10 Uhr machen ? Ausschlafen?? Merkste was :/ net böse gemeint


Aleyna744670963 
Fragesteller
 07.08.2023, 16:53

8-10 Uhr eigentlich ;-( und davon wären tatsächlich 2 std. länger schlafen bzw. weniger da man die fahrt etc. mitberechnen muss.

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