Arbeitslos melden mit eine Tag Verspätung droht mir jetzt eine Sperrzeit und wen ja wie lange?

2 Antworten

Beim ALG - 1 hat eine verspätete Arbeitslosmeldung bzw. Antragstellung keine Sperrzeit zur Folge, dann gibt es bei erfüllen der Anwartschaftszeit und sonstigen Voraussetzungen frühstens ab Antragstellung Leistungen gezahlt.

Meldet man sich aber zu spät arbeitssuchend, kann das eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung nach Paragraf 159 SGB - lll von 1 Woche zur Folge haben.

Arbeitslosmelden kannst Du Dich sanktionsfrei, wann Du willst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.