Arbeitgeber möchte sich nicht um die Krankenkasse kümmern?
Hallo zusammen,
ich habe vor einem Monat eine Ausbildung als Einzelhandelkauffrau angefangen und habe dadurch sehr starke Rückenprobleme bekommen, da ich sehr zierlich bin. Nun habe ich da mehr als eine Woche gefehlt und gemerkt dass es nichts für mich ist, deshalb ich da kündigen werde. Jetzt hat mir mein Arbeitgeber gesagt, dass die das im ersten Monat nicht auszahlen und das mit der Krankenkasse auch nicht machen. Dürfen die das einfach so nicht machen? Die Krankmeldungen habe ich nämlich alle abgegeben.
Dann haben die auch noch irgendwas von einer Kündigungsfrist geredet, obwohl es im Vertrag sogar steht, dass es keine gibt.
Danke! :)
6 Antworten
Hi,
Im ersten Monat gibt es keine Fortzahlung des Gehaltes, er muss tatsächlich nur die Tage bezahlen wo du tatsächlich gearbeitet hast. Im Grunde müsstest in der Probezeit sein da kann man jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Es wäre gut wenn du beim Jobcenter dir ein Termin machst die können die fortzahlung wenn die Bedingungen stimmen übernehmen und dir auch helfen was passendes zu finden.
Nein es geht darum, dass er sich garnicht darum kümmern will, also er will es auch nicht zur Krankenkasse leiten.
Im ersten Beschäftigungsmonat ist der Arbeitgeber tatsächlich nicht für die Lohnfortzahlung zuständig, sondern die Krankenkasse.Allerdings leitet das üblicherweise der Arbeitgeber in die Wege. Die KKsollte dir da auch Auskunft geben können. Es ist schliesslich Ihre Baustelle. Wende dich an deine Geschäftsstelle
Es ist alleine "Dein Job" bei Deiner KK Krankengeld zu beantragen.
Wichtig ist lediglich, dass Dich der Ausbildungsbetrieb bei der von Dir benannten Krankenkasse angemeldet hat.
Ja, selbstverständlich darf er das. Du musst Krankengeld beantragen.
wenn keine weiteren angaben zur kündigungsfrist enthalten sind, dann gelten die gesetzenlichen 4 wochen.
was sagt der arzt zu deinen rückenproblemen? was tust du dagegen?
Lesen und begreifen scheinen bei Dir nicht ineinander überzugreifen.
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
verstehendes lesen scheint nicht deine stärke zu sein. es sagte doch es gibt keine probezeit. nun troll dich
Noch einmal - bei Auszubildenden ist eine Probezeit zwingend .....
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 20 Probezeit
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
Huhu,
Klar steht dir Lohn für die geleistete Arbeit zu.
Grüße Anna
Das ist es ja er will sich gar nicht darum kümmern also er will das auch nicht dahin leiten.