Arbeitgeber möchte sich nicht um die Krankenkasse kümmern?

6 Antworten

Hi,

Im ersten Monat gibt es keine Fortzahlung des Gehaltes, er muss tatsächlich nur die Tage bezahlen wo du tatsächlich gearbeitet hast. Im Grunde müsstest in der Probezeit sein da kann man jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Es wäre gut wenn du beim Jobcenter dir ein Termin machst die können die fortzahlung wenn die Bedingungen stimmen übernehmen und dir auch helfen was passendes zu finden.


0Noname123 
Beitragsersteller
 31.08.2022, 13:02

Nein es geht darum, dass er sich garnicht darum kümmern will, also er will es auch nicht zur Krankenkasse leiten.

Im ersten Beschäftigungsmonat ist der Arbeitgeber tatsächlich nicht für die Lohnfortzahlung zuständig, sondern die Krankenkasse.Allerdings leitet das üblicherweise der Arbeitgeber in die Wege. Die KKsollte dir da auch Auskunft geben können. Es ist schliesslich Ihre Baustelle. Wende dich an deine Geschäftsstelle

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Handwerksmeister und Ausbilder

0Noname123 
Beitragsersteller
 31.08.2022, 12:58

Das ist es ja er will sich gar nicht darum kümmern also er will das auch nicht dahin leiten.

wilees  31.08.2022, 13:00
@0Noname123

Es ist alleine "Dein Job" bei Deiner KK Krankengeld zu beantragen.

Wichtig ist lediglich, dass Dich der Ausbildungsbetrieb bei der von Dir benannten Krankenkasse angemeldet hat.

Ja, selbstverständlich darf er das. Du musst Krankengeld beantragen.

wenn keine weiteren angaben zur kündigungsfrist enthalten sind, dann gelten die gesetzenlichen 4 wochen.

was sagt der arzt zu deinen rückenproblemen? was tust du dagegen?


wilees  31.08.2022, 13:00

Für FS gilt § 22 BBiG!.

laternwusel  31.08.2022, 13:01
@wilees

sag ich doch 4 wochen so ist es gesetzlich vorgeschrieben.

wilees  31.08.2022, 13:05
@laternwusel

Lesen und begreifen scheinen bei Dir nicht ineinander überzugreifen.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

laternwusel  31.08.2022, 13:06
@wilees

verstehendes lesen scheint nicht deine stärke zu sein. es sagte doch es gibt keine probezeit. nun troll dich

wilees  31.08.2022, 13:10
@laternwusel

Noch einmal - bei Auszubildenden ist eine Probezeit zwingend .....

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

§ 20 Probezeit

Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.

0Noname123 
Beitragsersteller
 31.08.2022, 12:59

Im Vertrag steht das er keine Kündigungsfrist gibt

Huhu,

Klar steht dir Lohn für die geleistete Arbeit zu.

Grüße Anna


ErsterSchnee  31.08.2022, 12:53

Es geht um die Zeit der Krankheit - nicht um geleistete Arbeit.

Halbammi  31.08.2022, 12:52

Das ist falsch

Anni1337  31.08.2022, 12:55
@Halbammi

Nein ist es nicht. Die Zeit in der sie im Geschäft war muss er ihr bezahlen, der Rest davon geht über die Krankenkasse da muss man sich je nachdem selbst drum kümmern. Ich habe die Frage so verstanden das der Arbeitgeber garnichts zahlen will.

wilees  31.08.2022, 13:03
@Halbammi

Hier hast Du Dich etwas vergallopiert - für die Tage der Anwesenheit muss der Ausbildungsbetrieb selbstverständlich das Auszubildendenentgelt leisten -Für Krankheitstage während der ersten 4 Wochen dieses Ausbildungsverhältnisses bezahlt die KV Krankengeld.

Halbammi  31.08.2022, 18:58
@wilees

Ich verstehe die Frage hier nach der Bezahlung der Krankentage. Ist also nix mit vergalloppiert.

Anni1337  31.08.2022, 20:09
@Halbammi

Trotzdem stimmt meine Aussage das sie die geleistete Arbeit bezahlt bekommt, was du als falsch tituliert hast.

Halbammi  31.08.2022, 22:18
@Anni1337

das ist richtig,ich habe das auf den Ausfall bezogen, der von der GKV erstattet werden muss