Apotheke Schweigepflicht?

5 Antworten

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
1.
Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,
2.
Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlußprüfung,
3.
Rechtsanwalt, Kammerrechtsbeistand, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten,
3a.
Organ oder Mitglied eines Organs einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder einer Berufsausübungsgesellschaft von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten, einer Berufsausübungsgesellschaft von Rechtsanwälten oder europäischen niedergelassenen Rechtsanwälten oder einer Berufsausübungsgesellschaft von Patentanwälten oder niedergelassenen europäischen Patentanwälten im Zusammenhang mit der Beratung und Vertretung der Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Bereich der Wirtschaftsprüfung, Buchprüfung oder Hilfeleistung in Steuersachen oder ihrer rechtsanwaltlichen oder patentanwaltlichen Tätigkeit,
4.
Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist,
5.
Mitglied oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes,
6.
staatlich anerkanntem Sozialarbeiter oder staatlich anerkanntem Sozialpädagogen oder
7.
Angehörigen eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung oder einer privatärztlichen, steuerberaterlichen oder anwaltlichen Verrechnungsstelle
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html


Ninaalala  24.04.2025, 13:34

Die haben gesetzlich Schweigepflicht keine Sorge

Sie haben Schweigepflicht.

Das bedeutet aber natürlich nicht, dass du in der Apotheke nicht vielleicht auf die Dorfklatschtante triffst (ebenfalls Kundin) und die dann Dinge mitbekommt.

Über solche Leutchen sind bei uns in der Praxis z.B. gerne Dinge verbreitet worden. (Physiopraxis auf dem Dorf damals)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ex Physio, FaMI beschäftigt im Medizincontrolling eines KH

Apotheker haben eine Schweigepflicht. Diese darf nur "gebrochen" werden falls ein Apotheker einen berechtigten Verdacht auf kriminelle Aktivität haben z.B. Rezeptfälschung.

Wenn dir das so unangenehm ist kannst du ja auch fragen ob dir jemand die Medikamente nach Hause bringt von der Apotheke. Das dürfte kein Problem sein :)

Gute Besserung ^^

Professionelle Leute in der Apotheke erzählen das nicht rum, aber wenn Du sicher gehen willst, dann geh halt in eine andere Apotheke.