Anzeige wenn man Mist in der Schulkonferenz macht?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die ersten Anzeigen laufen bereits. Es wurden auch schon gezielt Schüler angezeigt, denen man eine Störung im virtuellen Unterricht nachweisen konnte.

Das ist also keinesfalls Angstmacherei. Die Störungen nehmen zu und die Schulen werden sich dagegen wehren.

Natürlich kann man angezeigt werden, ob es schließlich auch getan wird, kann ich nicht sagen. Möglich ist es jedenfalls! Beleidigungen sind strafbar!

https://dejure.org/gesetze/StGB/185.html

Würde ich nicht riskieren!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 2012 Schüler - Momentan an einer AHS (Oberstufe)

Kumpel arbeitet in der IT-Sicherheit eines deutschen Polizeipräsidium. Die sind grad gut mit so was beschäftigt.

Also ja das ist strafrelevant.

Bei den Systemen welche die allermeisten Schulen für Webinare o.ä. verwenden ist die Nachverfolgung für die Experten übrigens ein Kinderspiel. Da wird bei Einigen noch das böse Erwachen kommen.

Das Aufnehmen des Online-Unterrichts ohne Zustimmung aller Teilnehmer ist eine Straftat und kann angezeigt werden. Aber die Weitergabe von Konferenz-Zugangsdaten (z.B über TikTok) ist wiederum eine Beihilfe zur Straftat, welche auch angezeigt werden kann.

Deshalb sollte man sich der Gefahr bewusst sein.
Es ist also keine Angsmacherei und es gab auch schon Anzeigen und Hausdurchsuchungen.

Natürlich kann man wegen Beleidigungen angezeigt werden. Das ist ein Straftatbestand.