Anzeige wenn man Mist in der Schulkonferenz macht?
Hi, an unserer Schule gibt es in den Videokonferenzen manchmal ein paar Störungen. Jetzt hat jeder diese Mitteilung von unserer Schule bekommen. Ist das nur Angstmacherei oder kann man deswegen wirklich angezeigt werden? In unserer Klasse wurde nur in den chat Beleidigungen geschrieben und in diesem chat sieht man nicht wer etwas geschrieben hat
Hier ein paar Beispiele was bei uns geschrieben wird:
12 Antworten
Die ersten Anzeigen laufen bereits. Es wurden auch schon gezielt Schüler angezeigt, denen man eine Störung im virtuellen Unterricht nachweisen konnte.
Das ist also keinesfalls Angstmacherei. Die Störungen nehmen zu und die Schulen werden sich dagegen wehren.
Natürlich kann man angezeigt werden, ob es schließlich auch getan wird, kann ich nicht sagen. Möglich ist es jedenfalls! Beleidigungen sind strafbar!
https://dejure.org/gesetze/StGB/185.html
Würde ich nicht riskieren!
Kumpel arbeitet in der IT-Sicherheit eines deutschen Polizeipräsidium. Die sind grad gut mit so was beschäftigt.
Also ja das ist strafrelevant.
Bei den Systemen welche die allermeisten Schulen für Webinare o.ä. verwenden ist die Nachverfolgung für die Experten übrigens ein Kinderspiel. Da wird bei Einigen noch das böse Erwachen kommen.
Das Aufnehmen des Online-Unterrichts ohne Zustimmung aller Teilnehmer ist eine Straftat und kann angezeigt werden. Aber die Weitergabe von Konferenz-Zugangsdaten (z.B über TikTok) ist wiederum eine Beihilfe zur Straftat, welche auch angezeigt werden kann.
Deshalb sollte man sich der Gefahr bewusst sein.
Es ist also keine Angsmacherei und es gab auch schon Anzeigen und Hausdurchsuchungen.
Natürlich kann man wegen Beleidigungen angezeigt werden. Das ist ein Straftatbestand.