anzeige wegen umweltverschmutzung?

5 Antworten

ich möchte gerne zur polizei gehen. womit wird die frau rechnen, wenn wir sie anzeigen?

Klingt für mich ehrlich gesagt eher nach einem Fall für die Psychiatrie, als für's Gefängnis oder andere Strafen.

Ich denke, dass das eher in Betracht käme, wenn das bei ihr eine ständige Marotte ist.

Ja, das solltest Du unbedingt anzeigen. Mach Bilder davon und vielleicht findest Du sogar den Wohnort von ihr heraus. Kannst ihr ja in gebührendem Abstand nachgehen und die Polizei rufen.

ich möchte gerne zur polizei gehen. womit wird die frau rechnen, wenn wir sie anzeigen?

Mit absolut gar nichts. Zum einen ist das nur eine Ordnungswidrigkeit. Und zum anderen müsste man einen konkreten Fall beweisen. Und selbst dann dürfte da nicht viel passieren.

Die Justiz ist sogar bei schweren Straftaten überlastet, so dass Delinquenten aus der U-Haft entlassen werden müssen, weil zu wenig Kapazitäten da sind. Da interessieren weggeworfene Glasflaschen keine Sau. Ist leider so.

Woher ich das weiß:Hobby – Beobachte politische Entwicklungen seit meiner Jugend.
Otaku19995  24.09.2021, 18:55

Strafrechtlich dürfte da in der Tat nicht viel passieren, aber wenn das bei der Dame ein Dauerzustand und eine beobachtbare Marotte ist, kann ich mir durchaus vorstellen, dass da eine psychiatrische Behandlung verordnet werden könnte.

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Philippus1990  24.09.2021, 18:58
@Otaku19995

Plot twist: Man kann niemandem "eine psychiatrische Behandlung verordnen". Zwangsweise in der Psychiatrie landet man nur bei Fremd- oder Eigengefährdung. Und davon kann hier jawohl keine Rede sein.

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Otaku19995  24.09.2021, 19:00
@Philippus1990

Wenn da jedesmal zertrümmerte Flaschen zurückbleiben, wo in die Scherben nur mal jemand blöd reinzutreten oder an der falschen Stelle zu stolpern braucht, oder dadurch die Haustiere der Anwohner mutwillig gefährdet werden, könnte man, meine ich darüber nachdenken, ob dass nicht mindestens eine fahrlässige Gefährdung darstellen könnte.

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Philippus1990  24.09.2021, 19:04
@Otaku19995

Nein. Mit Fremdgefährdung ist vorsätzliches Handeln in Form von Körperverletzungs- oder Tötungsdelikten gemeint. Flaschen auf den Boden knallen reicht dafür nicht. Wobei hier womöglich auch gar keine psychische Erkrankung vorliegt, so dass ein Klinikaufenthalt ohnehin ausgeschlossen ist.

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Wie wäre es die Dame mal vor Ort ordentlich und deutlich verbal zu falten?