Anzeige wegen Körperverletzung?

3 Antworten

Die Anzeige steht ja erst einmal im Raum, das Ermittlungsverfahren wird sich damit beschäftigen, ob Du tatsächlich regelkonform agiert hast oder nicht.

Unabhängig davon gilt für "Kampfsortarten" wie Fußball eine gefestigte Rechtsprechung: Selbst nicht regelkonformes Verhalten führt nicht zu einer strafbaren Körperverletzung und damit Schadenersatzansprüchen, solange es sportarttypisch ist und damit gerechnet werden muss - im Kontrast zu vorsätzlichen und groben Fouls sowie Tätlichkeiten, die sind und bleiben auch strafrechtlich ahndungsfähig.

Woher ich das weiß:Hobby

Wenn du gefragt wirst die Situation so schildern wie es für dich war. Da dein Gegenspieler offenbar der Meinung ist, dass du ihn absichtlich verletzen wolltest. Aber das muss er auch beweisen. Daher würde ich mir da keine großen Sorgen machen.

Aussagen, wie es aus deiner Sicht passiert ist. Die müssen sich beide Seiten anhören.