Anzeige wegen indirekter Beleidigung - Inkasso?
Hallo zusammen,
ich habe seit einer Woche einen E-Mail Schriftverkehr mit dem Geschäftsführer eines Inkassounternehmens.
Dabei geht es um eine Forderung von 2017, die durch eine psychische Erkrankung meinerseits nicht gültig ist.
Dabei wurde mir schon vor einem Jahr gedroht, dass ein gerichtliches Verfahren angestrebt wird, aber es kam nichts. Vor einer Woche habe ich eben erneut eine Forderung erhalten. Dem habe ich ebenfalls mit der selben Begründung und einem gerichtlichem Gutachten widersprochen.
Der Inkasso-Unternehmer drängte dabei immer auf eine außergerichtliche Tilgung hin und würde vor Gericht gehen.
Daraufhin schrieb ich abschließend:
Sehr geehrter Herr ..., Fakt ist, dass eine gerichtliche Einigung zum Juli 2018 Ihrerseits nicht angestrebt wurde (Schreiben vom Juni 2018).
Daher sehe ich keinen Grund mehr gegeben Ihnen eine Auskunft zu erteilen. Einen angenehmen Tag. Mit freundlichen Grüßen…..
Als Antwort kam:
Sehr geehrter Herr …., das genügt als Antwort doch völlig.
Dann gehen wir ins heads up und ich gehe pre-flop all in.
In diesem Sinne...Gut Blatt!
Mit freundlichen Grüßen, Inkasso Unternehmen
Da es sich bei meiner psychischen Krankheit um "Störung der Impulskontrolle im Form von Pathalogischem Spielen - Psychische Erkrankung", also um Spielsucht in Form von Online Poker handelt, was der Inkasso Unternehmer auch genau so wusste, da ihm das Gutachten vorliegt, sehe ich hier eine Beleidigung als Grund für eine Anzeige. Zumal ich mich durch diese Aussage sehr gekränkt fühle..
Würde solch eine Anzeige sinn machen?
6 Antworten
Würde solch eine Anzeige sinn machen?
nö, sehe keine Beleidigung; nur eine Anspielung auf Poker.
Dabei wurde mir schon vor einem Jahr gedroht, dass ein gerichtliches Verfahren angestrebt wird, aber es kam nichts.
noch ist Zeit, Du hast Schulden - da wird dir auch ein Gutachten nix helfen; DU hättest dich sperren lassen müssen, wenn du eine Spielsucht hast. Du versuchst nun dich damit vor Zahlung zu drücken.
danke für die Antwort, in dem Gutachten wurde zum Zeitpunkt der Vertragsstellung eine Geschäftsunfähigkeit festgestellt und gerichtlich anerkannt. Es geht mir hier rein darum, dass dieser Mensch im Bezug auf meine Krankheit sich mehr oder weniger lustig macht
Nicht jeder der sich beleidigt fühlt wurde es auch, das ist bei Dir der Fall.
Allerdings solltest Du die Kommunikation mit der Inkassobude sofort einstellen. Sowas fürht nur zu unnötigem Freust wie Du ja selbst gemerkt hast. Schmeiss die Briefe von dem Laden künftig ungeöffenet in den Aktenschredder.
Du musst lediglich auf einen Mahnbescheid von einem Mahngericht reagieren und entsprechend dann Widerspruch einlegen. Es steht in dem Mahnbescheid dabei wie man das macht, Es ist allerdings nicht damit zu rechnen dass sowas kommt, denn dann hättest Du schon einen bekommen. Besonders darauf achten solltest Du im Jahr 2020 zum Jahresende, denn am 01.01.2021 ist die Forderung verjährt.
Ach komm, wo soll hier eine Beleidigung vorliegen?
Er sieht es sportlich und ich bin mir auch relativ sicher, dass er den Prozess gewinnt.
Du wirst zahlen müssen. Nur wenn Du einen gesetzlichen Betreuer hättest und sozusagen entmündigt bist, kämst Du da raus.
Wenn Sie dich nerven dreh den spieß um. Du musst vor Gericht nur beweisen, warum du einen Schaden davon trägst.
LG