Anzeige gegen Kinderbetreuung, Schwester, Neffe, dürfen die es Verbieten Rechtslage?

12 Antworten

1. Wurde kein Kind misshandelt, hier wäre die Retourekutsche eine Anzeige wegen Verleumdung

2. Hat das KiTa Personal das Hausrecht.

3. Ist bereits in den Verträgen die du mit der Kita machst oft genug beschrieben welche Lebensmittel sie dort nicht haben möchten. (Siehe Punkt 2)

4. Kann man ja eine fristlose Kündigung fordern nur bekommen wird man sie nicht. Weil zum einen kaum Personal verfügbar ist, eine Kündigung hier völlig überzogen und rechtlich gar nicht durchsetzbar wäre.

5. Könnte es sehr schnell passieren, das die Eltern des Kindes die fristlose Kündigung des Kita Platzes auf dem Tisch haben werden weil man mit ihnen nicht zusammenarbeiten kann .

"und hat da die fristlose Kündigung von Mitarbeiter verlangt"

Lächerlich.

"Jetzt ist Sie der Meinung das Sie Anzeige wegen Kindesmisshandlung und Diebstahl bei der Polizei erstellen will"

Ist deine Schwester bipolar? Kindesmisshandlung?

Zur Rechtslage : Jeder Kindergarten, jede Betreuungseinrichtung usw. legt diverse Regeln fest. In aller Regel ist dort das "Keine Süßigkeiten mitgeben und keine süßen Getränke trinken lassen" aufgelistet. Und wenn man sich da als Elternteil nicht dran hält, halte ich es für rechtlich schwierig sich zu beschweren. Man kann sich jetzt drüber streiten wieso die Sachen im Nachgang nicht wieder ausgehändigt worden sind, aber auch hier kann es Regelungen geben wie "wenn sowas mitgebracht, wird das entsorgt".

Ohne also die Verordnung dazu zu sehen, kann man im Detail gar nichts sagen. Der Tatbestand des Diebstahls ist hier aber sowieso nicht erfüllt, über Unterschlagung könnte man jetzt maximal diskutieren

Eine fristlose Kündigung zu verlangen ist vollkommen realitätsfern und überzogen.

Wo liegt Kindesmisshandlung vor?

Was Pinguin und Co. betrifft, hätte man mit den Eltern sprechen müssen.

Trotzdem halte ich eine Anzeige und Forderung nach Entlassung für übertrieben.

Redet miteinander.

Kindergärten haben eine Fürsorgepflicht und müssen darauf achten, dass die Kids nicht mit zuviel Zucker gefüttert werden. Traurig genug, dass deine Schwester nicht selbst darauf achtet.

Die Entsorgung war vielleicht nicht ganz richtig, man hätte das Zeug auch sichern können und dann der Mutter wiedergeben. Ein Verfahren wegen Diebstahls wird aber definitiv eingestellt werden, da das Kindswohl höher wiegt, als die Entsorgung.

Und Kindesmisshandlung ist wohl eher das, was deine Schwester macht, wenn sie ihre Kinder mit Zucker vollstopft.

LePetitGateau  20.04.2024, 09:25

Glaub die Schwester wird sich noch umschaun wenn sie aus der Kita rausgeworfen wird

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DerBayer80  20.04.2024, 09:38
@LePetitGateau

Vorallem, finde in München Mal einen neuen Platz. Mein letzter Stand war, das ein Halbtagesplatz dort im Schnitt bei etwa 700€ im Monat liegt. Und die Wartelisten auf mehrere Jahre im vorraus aisgebucht sind

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KarinS2001 
Fragesteller
 20.04.2024, 10:06
@DerBayer80

Nein die sind kostenlos zumindest die staatlichen Kindergarten. Das würde ja entschieden vor Gericht das ist die neue Kita Förderung. Was am Anfang des Jahres 2024 beschlossen wurde. ( es wird quasi aus Münchner Steuergeldern entschieden ) Weil davor halt die Kosten zwischen 800 - 1200 € monatlich lagen was sich halt nur sehr wenige leisten könnten.

München ist die einzige Stadt in Bayern die diese Initiative ergriffen hat und die Stadt will es halt fordern. In Augsburg, Nürnberg und Co. kosten halt Kindergärten was wo meines Wissens aber die Stadt auch was zahlt aber komplett kostenlos ist es nur in München.

Ich weiß nicht wann das Gesetz gekommen ist entweder 2020 oder 2021 dein Stand muss schon älter sein, dass gibt es schon lange nicht mehr.

Krippe ( Vor dem Kindergarten ) und Hort ( nach dem Kindergarten ) kosten aber wiederum da spielt Einkommen eine Rolle aber mehr als 250 € darf es nicht sein.

Habe 2 Freundinnen die in den Bereich arbeiten deswegen kenne ich mich da ein bisschen aus.

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profanity  20.04.2024, 13:43
@KarinS2001

Und das ist jetzt bezogen auf deine Eingangsfrage wie wichtig? Unnützes Wissen, dankeschön.

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KarinS2001 
Fragesteller
 20.04.2024, 16:39
@profanity

Ich habe ja auch nicht dich geantwortet sondern den anderen

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profanity  20.04.2024, 17:40
@KarinS2001

"dir" und "dem anderen"..., egal.

Das ist mir schon klar, wem du geantwortet hast, aber deine Antwort ist völlig irrelevant.

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Bevor oder als das Kind in der Kita angemeldet wurde, wurden sicherlich alle relevanten Regeln besprochen, und da gab es bestimmt schon Hinweise darauf, welche Dinge erlaubt sind und welche nicht. Daran haben die Eltern sich zu halten, immerhin haben sie dem durch ihre eigene Signatur ja zugestimmt. Anstatt nun aus so einem lächerlichen Grund eine Kündigung zu fordern, sollte die Mutter mal nachdenken und reflektieren.