Anscheinend beschädigte Jacke auf eBay Kleinanzeigen verkauft?
Hallo zusammen,
ich habe letzte Woche eine Jacke über eBay Kleinanzeigen verkauft, von der ich überzeugt war, dass sie sich in gutem Zustand befindet (kaum getragen, auf den ersten Blick keine Mängel zu sehen).
Die Jacke ist hochwertig und er hat definitiv einen sehr fairen Preis dafür gezahlt.
Jetzt hat mir der Käufer ein Bild von einem ‚Loch‘ geschickt und besteht auf eine Preisminderung um 50% oder Rückname.
Das Loch ist kein wirkliches Loch, an einer Stelle ist lediglich die oberste Schicht ‚weggebrannt‘. Sieht ein wenig aus als wäre der Schaden durch eine Zigarette entstanden. Habe ein Bild angehängt, dass er mir geschickt hat.
Ich verstehe natürlich, dass ihn das stört. Ist es legitim ihm eine Rücknahme gegen Erstattung meiner Versandkosten anzubieten?
Bzw bin ich überhaupt verpflichtet zur Rückname? Das ‚Loch‘ ist mir wie gesagt nie aufgefallen.
Vielen Dank und beste Grüsse
4 Antworten
Moin, hast du Bilder vor dem Versenden gemacht welche darstellen würden das dieses Loch im Vorfeld noch nicht sichtbar war? Wenn nicht dann wird es leider kniffelig. Sofern du in deiner Anzeige nicht darüber aufgeklärt hast, könnte dies als Täuschung dargestellt werden und dann bist du rechtlich angreifbar.
Welches Mittel dir nun besser zusagt ob Preisminderung (wobei ich Hälfte als unverhältnismäßig finde) oder Rücknahme… die Versandkosten wirst du von ihm nicht wiedersehen.
Also wenn da ein Loch ist, ist die Begründung "mir nie aufgefallen" ziemlich 💩, um nichts zu tun.
Man prüft seine Sachen und gibt den Zustand korrekt an, bevor man sie inseriert.
Einigt Euch, beides geht.
Du musst es nicht zurücknehmen, dazu bist du nicht verpflichtet, da es ein Privatverkauf ist.
Aber ich an deiner Stelle würde der Person entgegen kommen oder es tatsächlich zurücknehmen und erneut einstellen, mit Hinweis auf den Mangel.
Wenn Du Mängel - absichtlich oder unabsichtlich - verschwiegen hast, bist Du zur Rücknahme verpflichtet. Denn das Angebot ist sonst eine Täuschung gewesen, und der Kaufvertrag ist damit unwirksam. Denn Du bist für die Beschreibung verantwortlich. Du müsstest dann auch die Versandkosten bezahlen, weil die Täuschung ja nicht auf Kosten des Getäuschten gehen darf.
Etwas anderes ist es, wenn Du annimmst, dass der Käufer das Loch selbst erzeugt hat, um den Preis zu drücken. Dann könnte das Ganze aber in einer Klage enden.
Musst Du also selbst wissen.
Blödsinn auch ein Privatverkauf ist kein Freifahrtschein um seinen Müll zu verkaufen. Wenn der Mangel verschwiegen wird ist das ein Grund zur Wertminderung oder sogar zur Rückgabe. Vor Gericht würde der Käufer klar Recht bekommen.