Anhängerinspektion für einen Imbisswagen?
Sehr geehrte Antwortgeber! Ich habe ein Problem: Letztes Jahr habe ich einen Imbisswagen gekauft, und jetzt habe ich bemerkt, dass er in den Fahrzeugpapieren nicht als Imbisswagen, sondern als Anhänger registriert ist. Gibt es eine Möglichkeit, eine individuelle Prüfung durchführen zu lassen, damit er als Imbisswagen zugelassen wird, ohne dass der Aufbau abgebaut werden muss? Vielen Dank für Ihre Antworten!
2 Antworten
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist in Feld J („Fahrzeugklasse“) und 5 („Bezeichnung der Fahrzeugart“) in der Regel „Anhänger“ oder „sonstiger Anhänger“ vermerkt.
Wenn der Anhänger dauerhaft als Verkaufsfahrzeug/Imbisswagen genutzt wird, kann dort auch „Verkaufsanhänger“, „Verkaufswagen“ oder „Imbisswagen“ stehen – muss aber nicht zwingend, solange es sich technisch gesehen um einen Anhänger handelt.
Ein Umbau zum Imbisswagen kann eine Abnahme durch den TÜV erforderlich machen (z. B. bei gasbetriebenen Geräten, Strominstallation, Gewicht).
Gibt es eine Möglichkeit, eine individuelle Prüfung durchführen zu lassen, damit er als Imbisswagen zugelassen wird, ohne dass der Aufbau abgebaut werden muss?
Natürlich! Fahre damit zum TÜV / zur DEKRA etc. und lass den Hänger prüfen.
Hast du denn das gelbe gasprüfbuch? Wenn nicht ist die Gasanlage entweder nicht vorhanden oder herausnehmbar. Sollte eines der fälle zutreffen ist es kein Imbisswagen sondern ein normaler Lastanhänger und alles was sich im und am Fahrzeug befindet zählt als Ladung.
Es ist kein Gas drin, ich benutze nur Elektrogeräte