Angeblicher ladendiebstahl?

8 Antworten

Dumm gelaufen. Aber Hausverbot hat eigentlich keine weiteren Konsequenzen. Außer Du wirst von dem Shop angezeigt. Das wird wohl nicht der Fall sein, wenn das T-Shirt bezahlt oder zurück gegeben wurde.

Das dein Verhalten absolut verdächtig war, sollte dir doch klar sein. Ich schätze, es handelt sich hier um eine faule Ausrede, die dir niemand abkaufen wird.

Wie du bestraft wirst, entscheidet im Zweifel ein Richter....

Zu erst einmal gilt natürlich dennoch Unschuldsvermutung.
Heisst, dass du zwar angezeigt wirst, aber (auch, wenn sich deine Aussage schon lächerlich anhört), dir nicht zwingend was vorgewiesen werden kann.

Gegen das Hausverbot kannst du (wenn es nicht nur sowieso für ein Jahr gilt) mal nach einigen Jahren schriftlich um Aufhebung bitten, je nach dem heben die es vielleicht auf. Vorgehen kannst du dagegen allerdings nicht, weil selbstverständlich nicht Art. 19 AGG verletzt wurde und Gründe für ein HVB ganz klar gegeben sind & nachgewiesen werden können (zumindest in der Schweiz muss ein HVB gewisse Formen erfüllen, in Deutschland soweit ich weiss jedoch nicht).

In dem Fall, dass die StA ermittelt, solltest du dennoch einen Anwalt einschalten.

Mal ganz ehrlich: Wie soll man das sonst auslegen?! Wieso hast Du Deine Jacke drübergezogen?

Jetzt musst Du Dich halt mit den Konsequenzen auseinandersetzen.

Da wirst du kaum durchkommen, das entscheidet der Richter wie es weiter geht. Du solltest nicht im Laden was anziehen und dein Zeug dann darüber ziehen..