Anderes Wort für Schlüsselgewalt?
Hallo
Ich würde gerne wissen ob es im Bezug auf Arbeitstätigkeiten auch Schlüsselgewalt genannt wird, wenn ein Angestellter berechtigt ist selbstständig die Türen eines Geschäftes auf- und zuzusperren.
Im Internet finde ich zu dem Wort nur Beispiele für einen Ehepartner.
Vielen Dank für eure Antworten
Und einen schönen Tag euch noch
5 Antworten
Ich kenn noch den begriff schlüsselträger.
Eben derjenige der im besitz eines schlüssels ist und somit auf und zusperren kann
Dadurch, dass es nur im Familienrecht verwendet wird, gilt es auch nur da.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass es dafür wirklich ein Wort gibt.
Ich fände da das Wort
Schließberechtigung
passender. Ist aber, nach meinen Schnell-Recherchen, auch nicht ganz eindeutig.
Hier ein - einigermaßen passendes - Beispiel:
https://engineeringpf.hs-pforzheim.de/studium/im_studium/schliessberechtigungen_fuer_studierende/
Seh ich so. Im weitesten Sinne bezeichnet die Schlüsselgewalt eine eingeschränkte, übertragbare Verfügungsgewalt. Im Geschäft Türen ab- und aufschließen z.B.
Ich auch, aber juristisch scheint es tatsächlich
nur Ehepartner zu betreffen.
Das kann durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers begründet sein.
Dann sollte das zwar auch aus der Stellenbeschreibung hervor gehen, ist aber nicht zwingend erforderlich, da der gesamte Arbeitsvertrag ja gar keiner Schriftform bedarf.